Verzweifelter Hilferuf eines älteren Pankower Kleingärtner-Ehepaares, das seine Existenz bedroht sieht.
Die Vorgehensweise des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V. (Vorsitzende ist Frau Viola Kleinau) führt offenbar nicht nur bei uns zu Kopfschütteln. Gleichsam wie in einem Roman von Kaffka.
(IINews) -
Zwei Pankower Kleingärtner können kaum verstehen, was mit ihnen geschieht und warum es geschieht. Es ist wie ein Albtraum, unwirklich, wie in einem Roman von Kaffka.
"Herr Quandt, bitte helfen Sie uns. Unsere Existenz ist bedroht". So lautete die Nachricht, die auf unserer Mailbox hinterlassen wurde. Uns erreichte ja schon so manche Botschaft von Kleingärtnern, die eine deutliche Kritik an Frau Kleinau (Vorsitzende und Geschäftsführerin des Bezirksverbandes Pankow der Gartenfreunde e.V.) mitteilten, der telefonische Hilferuf dieses Pankower Kleingärtner-Ehepaares gehört aber mit zu den herzzerreißendsten. Das Ehepaar hat sich jetzt mit einigen Medien in Verbindung gesetzt, u.a. mit einem Rundfunk- und Fernsehsender, einer Berliner Tageszeitung, und auch mit uns ("Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht - Liebesgrüße vom Gartenzwerg" / www.pankower-gartenzwerge.de ).
Worum geht es ?
Sabine und Michael G. unterhalten seit 30 Jahren einen Kleingarten in der Pankower Kleingartenanlage Daheim II (Ortsteil Rosenthal). Im Jahre 1990 wurde ihnen -im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag und Bestandsschutzregelungen- das Dauerwohnrecht zuerkannt bzw. bestätigt. Es handelt sich also nicht "nur" um einen Kleingarten, sondern auch um ein Zuhause - das einzige Zuhause des Ehepaares.
Ende Mai 2020 erhielten Sabine und Michael G. eine Abmahnung vom Pankower Bezirksverband der Gartenfreunde. Der für beide erstaunliche Vorwurf: Mangelnde kleingärtnerische Nutzung. In der Abmahnung wurde eine kurze Frist gesetzt (= 20.6.2020). Die Abmahnung, die unserer Überzeugung nach rechtsfehlerhaft ist, enthielt eine große Zahl von Forderungen, die erfüllt werden sollten. Das Ehepaar, beide schwerbehindert und gesundheitlich erheblich beeinträchtigt, bemühte sich, die Forderungen zu erfüllen. Im Juli wurde dann die Kündigung ausgesprochen. Beide sollen nun bis November 2020 das Grundstück räumen, so dass Obdachlosigkeit droht.
6 Tage vor Ausspruch dieser Kündigung fand eine Gartenbegehung statt. Zwei Vertreter des Bezirksverbandes erschienen bei den Kleingärtnern in Rosenthal bzw. begingen den Kleingarten. Frau Viola Kleinau war nicht dabei, aber Herr Kleinau (vom Bezirksverband).
Sabine und Michael G. haben inzwischen auf das Kündigungsschreiben reagiert und weisen u.a. darauf hin, daß es 30 Jahre lang bzw. bis in das Jahr 2019 hinein keine Beanstandung der Art und Weise der Gartennutzung gegeben hat.
In dem o.g. Abmahnungsschreiben, auf das sich das Kündigungsschreiben bezieht, wird u.a. die Behauptung aufgestellt (wortwörtlich), daß bislang nur 30 qm "kleingärtnerische Nutzung" vorliegen. Diese Behauptung ist jedoch aus tatsächlichen Gründen und aus Gründen der rechtlichen Einordnung falsch. Offensichtlich wurde Ziff. röm. I Nr.1 der Gartenordnung (Gartenfreunde Bezirksverband Pankow) nicht richtig herangezogen.
Zum Zeitpunkt des Abmahnungsschreibens war die Fläche der kleingärtnerischen Nutzung bei weitem größer. Daran gibt es gar keinen Zweifel ! Zu berücksichtigen ist ja nicht nur die für Gemüse vorgesehene Fläche, die sich im Garten des Ehepaares befindet (und an deren zusätzlicher Vergrößerung beide trotz Schwerbehinderung und erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen stetig arbeiten -wir haben uns davon überzeugen können-), sondern auch die zahlreich vorhandenen Obstbäume, die vielen Obststräucher - und manch anderes. Dies alles fällt auch in das berühmte Drittel, welches man gemeinhin "kleingärtnerische Nutzung" nennt. Dazu gehört mehr als die bloße Spatenfläche. Wir gehen davon aus, daß der Bezirksverband das weiß. Das dürfte wohl unzweifelhaft sein.
Die im Abmahnungsschreiben wortwörtlich erfolgte Aussage, wonach nur 30 qm kleingärtnerische Nutzung vorlagen ist regelrechter Blödsinn. Hier wagen wir (die "Pankower Blätter zum Kleingartenwesen und Kleingartenrecht - Liebesgrüße vom Gartenzwerg") uns weit aus dem Fenster und bitten -wie schon so oft vergeblich- Frau Viola Kleinau darum, gegen uns Klage einzureichen, wenn ihr diese Aussage mißfällt.
Auch erachten wir die in der Abmahnung gesetzte Frist für ziemlich kurz. Und die ganze Vorgehensweise erscheint uns nicht verhätnismäßig.
Sabine und Michael G., beide Kleingärtner mit Herz und Seele, äußerten inzwischen, daß sie den Eindruck haben, daß man sie von ihrer Parzelle vertreiben wolle. Auch sie empfinden die Vorgehensweise natürlich als unverhältnismäßig und betonen, daß sich diese Unverhältnismäßigkeit "noch bis ins Grausame steigert, wenn man berücksichtigt, daß wir -als rechtmäßige Nutzer mit Dauerwohnrecht- nicht nur unseren Garten, sondern auch unser (einziges) Zuhause verlieren würden ...". "Wir möchten dort wohnen bleiben."
Wir unterstützen den Kampf der beiden Verzweifelten, die um ihre Existenz bangen. Das Haus im Garten, bislang Alterssitz des Ehepaares, darf nicht im Immobilienmarkt landen.
Mit der Stetigkeit einer Magnetnadel werden wir auch zukünftig diese und ähnliche Angelegenheiten beobachten und ansprechen. Dies sei gewiß !
Dem Kleingärtner-Ehepaar sollte geholfen werden.
Wenn Sie das auch so sehen, dann schreiben Sie uns bitte.
Axel Quandt (Herausgeber)
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Datum: 13.08.2020 - 00:00 Uhr
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