Kleidervorschriften im Job bei Hitze? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Gut beraten von den Experten der ERGO Group
(IINews) - Tina F. aus Neufahrn:
Nachdem ich lange im Homeoffice war, bin ich nun wieder regelmäßig im Büro. Darf ich bei Hitze im sommerlichen Kleid oder mit Flip-Flops zur Arbeit kommen oder kann der Chef das verbieten?
Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Wer keine Klimaanlage hat, kommt im Sommer schnell ins Schwitzen. Im Gegensatz zur Arbeit im Homeoffice stellt sich im Büro dann die Frage nach der angemessenen Kleidung. Da es keine rechtliche Regelung dazu gibt, ist sommerliche Kleidung erlaubt. Allerdings ist bei vielen Berufen Schutz- oder Hygienekleidung gesetzlich vorgeschrieben. Besteht eine solche Pflicht, müssen sich Arbeitnehmer daran halten. Außerdem verfügt der Arbeitgeber über ein sogenanntes Weisungsrecht (§ 106 Gewerbeordnung). Dadurch darf er beispielsweise von Mitarbeitern mit Kundenkontakt verlangen, dass sie in der jeweils branchenüblichen, seriösen Geschäftskleidung zur Arbeit erscheinen. Ansonsten droht eine Abmahnung. Auch der Wunsch nach einem gemeinsamen Erscheinungsbild der Angestellten kann bestimmte Kleidungsregeln rechtfertigen - wie etwa in der Systemgastronomie. Dabei hat dann der Betriebsrat mitzureden. Gibt es keine speziellen Kleidervorschriften, spricht nichts dagegen, wenn das Outfit im Sommer etwas lockerer ausfällt. Dabei sollten Arbeitnehmer aber ein paar Regeln beachten und sich an der Unternehmenskultur orientieren. Flip-Flops, Miniröcke, Tops mit Spaghettiträgern, Hotpants oder bauchfreie T-Shirts sind fast überall tabu, ebenso wie Shorts bei Männern. Wer sich unsicher ist, kann bei seinem Chef nachfragen, was im Betrieb üblich ist.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.344
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.ergo.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Das bereitgestellte Bildmaterial darf mit Quellenangabe (Quelle: ERGO Group) zur Berichterstattung über die Unternehmen und Marken der ERGO Group AG sowie im Zusammenhang mit unseren Ratgebertexten honorar- und lizenzfrei verwendet werden.
Themen in diesem Fachartikel:
ergo-group
ergo-versicherung
ergo-rechtsschutz-leistungs
gmbh
versicherung
verbraucher
hartzkom
homeoffice
b-ro
sommer
kleidung
kleidungsvorschriften
kundenkontakt
arbeitnehmer
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die ERGO Group AG
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.ergo.com
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Marion Angerer
Hansastraße 17
80686 München
ergo(at)hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de
Datum: 11.08.2020 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1836230
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Mode & Lifestyle
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Kleidervorschriften im Job bei Hitze? - Verbraucherfrage der Woche der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).