Doppelsieg vor Gericht – zweifacher Rechtsspruch zugunsten von A.T.U
Zwei Werbekampagnen von A.T.U für rechtens erklärt – Niederlage für Kfz-Verband
(IINews) - Weiden in der Oberpfalz, 11. August 2020. Immer wieder sorgt A.T.U mit auffälligen Marketingaktivitäten für viel Aufmerksamkeit. Wegen zweier A.T.U-Kampagnen war ein Verband des Kraftfahrzeuggewerbes jetzt gegen A.T.U vor das Landgericht Weiden gezogen und hatte anschließend beim Oberlandesgericht Nürnberg Berufung eingelegt. Zum einen wegen einer Aussage im Rahmen der Enthüllungskampagne um die „Garantie-Lüge“, zum anderen wegen einer Gutschein-Aktion zur Haupt- und Abgasuntersuchung. Doch die Klagen des Verbands blieben ohne Erfolg. Das Landgericht erklärte beide Kampagnen von A.T.U für rechtens – und bescherte dem Verband eine deutliche Niederlage. Auch nach Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg war die Enthüllungskampagne um die „Garantie-Lüge“ rechtmäßig. Nachdem der Verband daraufhin seine zwei Berufungen zurückgenommen hat, sind beide erstinstanzlichen Urteile nun rechtskräftig geworden.
Werbekampagne „Garantie-Lüge“ ist zulässig
Anfang 2019 startete A.T.U eine Enthüllungskampagne, deren Ziel es war, Neuwagenbesitzern die unnötige Angst vor dem Verlust der Garantie zu nehmen. In der Kampagne wurde die Garantie-Lüge in Form eines gespielten Interviews mit einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Autohauses „enthüllt“. Ein Verband des Kraftfahrzeuggewerbes klagte gegen das Werbeformat. Beanstandet wurde dabei vor allem die Behauptung, dass „Millionen Autofahrer jahrelang getäuscht wurden“.
Sowohl das Landgericht Weiden in seinem Urteil als auch das Oberlandesgericht Nürnberg in einem Hinweis bewertete diese Aussage als zulässig, da sie keine kollektive Herabsetzung aller Hersteller darstelle. Zudem stelle A.T.U mit dem Begriff ‚Garantie-Lüge‘ eine wahre Tatsachenbehauptung auf und bewege sich damit im Schutzbereich der Meinungsfreiheit. „Mit diesem Urteilsspruch wurden die Kernaussagen unserer erfolgreichen Kampagne jetzt gerichtlich eindeutig bestätigt“, erklärt Dr. Frank-Bernd Weigand, Leiter der Rechtsabteilung bei A.T.U, „Das bestärkt uns darin, weiterhin zu thematisieren, dass die Hersteller die Autofahrer nicht korrekt über die Faktenlage aufklären. Denn eines steht fest: Eine Inspektion bei A.T.U gefährdet nicht die Herstellergarantie.“ Das OLG Nürnberg wies darüber hinaus darauf hin, dass der Verband nicht klagebefugt sei, da er selbst nicht von der vermeintlichen Herabsetzung betroffen war. Vielmehr hätten die autorisierten Betriebe, die sich durch diese Werbung angegriffen fühlten, selbst klagen müssen.
Gutschein-Aktion bei Durchführung einer HU/AU ebenfalls rechtens
In einem weiteren Verfahren wurde eine Werbeaktion von A.T.U verhandelt, bei der Kunden für die Durchführung einer Hauptuntersuchung / Abgasuntersuchung einen Einkaufsgutschein über 50,- Euro bekamen. A.T.U wurde vorgeworfen, den vorgeschriebenen HU-Preis damit unterschritten zu haben. Auch diese Klage hat das Landgericht Weiden abgewiesen. Die zwischenzeitlich vom klagenden Verband beim OLG Nürnberg eingelegte Berufung hat dieser zurückgenommen und das Urteil des Landgerichts somit rechtskräftig werden lassen. „Die Werbeaktion wurde vom Gericht für zulässig erklärt, weil A.T.U zum einen den vorgeschriebenen Mindestpreis einer HU tatsächlich nicht unterschritten hat und den Rabatt auch nicht auf die HU/AU gewährte“, erklärt Dr. Frank-Bernd Weigand.
Pressebild: https://www.atu.de/de/downloads/presse/ATU_Enthuellungskampagne.jpg
Pressemitteilungen und Fotos zur HU/AU-Kampagne und zur Enthüllungskampagne „Garantie-Lüge“ finden Sie unter folgenden Links:
https://www.atu.de/pages/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2019/2019-03-14-pm-hu-au-kampagne.html
https://www.atu.de/pages/unternehmen/presse/pressemitteilungen/2019/2019-01-23-pm-garantie-luege.html
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Unternehmen A.T.U Auto-Teile-Unger
A.T.U wurde im Jahr 1985 gegründet und ist heute Marktführer im deutschen Kfz-Service. Mit Hauptsitz in Weiden betreibt das Unternehmen rund 600 Filialen in Deutschland und Österreich. Die ca. 10.000 Mitarbeiter erwirtschaften pro Jahr einen Umsatz von rund einer Milliarde Euro. Seit 2016 ist A.T.U Teil des europäischen Marktführers Mobivia. Mit 19 Marken, über 2.000 Werkstätten und mehr als 22.000 Mitarbeitern verfügt die Unternehmensgruppe über ein einzigartiges Know-how im Kfz-Service.
Das A.T.U-Geschäftsmodell basiert auf der Kombination aus Meisterwerkstätten mit integrierten Autofahrer-Fachmärkten. An jedem Standort führt A.T.U ein breites Sortiment an Kfz-Zubehör und Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität. Durch die markenunabhängige Beratung kann A.T.U individuell auf die Kundenbedürfnisse zugeschnittene Produktlösungen bereitstellen. In den mit moderner Technik ausgestatteten Meisterwerkstätten bietet A.T.U umfangreiche Wartungs- und Reparaturleistungen an, zum Beispiel die innovative Lackreparaturmethode Smart Repair sowie den Autoglas-Service für alle Fahrzeuge.
Seit Jahren setzt sich A.T.U auch aktiv für die Umwelt ein. Dieses Umweltbewusstsein ist ein fester Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit einer Kapazität von 14 Millionen Reifen pro Jahr betreibt A.T.U eine der größten Reifenrecyclinganlagen Europas. Auch alle anderen verwertbaren Stoffe aus den deutschen Filialen werden in den Recyclingzentren in Weiden und Werl aufbereitet und entsorgt.
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Datum: 11.08.2020 - 09:49 Uhr
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