Ausbildungsprämie ist gestartet
Handwerkskammer empfiehlt genaue Prüfung der Voraussetzungen
(PresseBox) - Die vom Bund lange angekündigte Ausbildungsprämie ist Anfang August gestartet. Ab sofort können Ausbildungsbetriebe, die stark von der Coronakrise betroffen sind, unter bestimmten, eng gefassten Voraussetzungen einen Zuschuss pro neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten. ?Vor der Antragsstellung sollten Betriebe aber genau prüfen, ob sie antragsberechtigt sind?, mahnt Wolfram Seitz-Schüle, Geschäftsführer der Handwerkskammer Freiburg. ?Grundsätzlich darf beispielsweise die Gesamtzahl der angebotenen Ausbildungsplätze nicht unterhalb des Durchschnitts der Vorjahre liegen!? Die Maßnahmen seien ein Schritt in die richtige Richtung. Ob sie zur Sicherung von Ausbildungsplätzen beitragen werden, ist nach Ansicht der Kammer noch unklar.
Mit dem Start der Ausbildungsprämie können Betriebe, die trotz starker Umsatz- oder Auftragseinbußen durch Corona die Zahl ihrer Ausbildungsplätze konstant halten, nun einen Zuschuss vom Staat erhalten. Beantragen können Betriebe die Prämie, wenn sie in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt haben oder im April und Mai 2020 einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verzeichnet haben. Pro neu abgeschlossenem Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die ihre Ausbildungsplätze konstant halten, einmalig 2.000 Euro. Pro zusätzlich angebotenem Ausbildungsvertrag gibt es einmalig 3.000 Euro.
Zeitgleich mit der Ausbildungsprämie startete auch die Übernahmeprämie, die Betriebe erhalten, die Auszubildende aus coronabedingt insolventen Unternehmen für die Dauer der restlichen Ausbildung übernehmen. Auch der Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit, den Betriebe erhalten, die ihre Auszubildenden und Ausbilder trotz Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb nicht in Kurzarbeit schicken, kann nun beantragt werden. Anträge können bei der zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
Die Maßnahmen sind an unterschiedlichste Voraussetzungen geknüpft und benötigen daher nach Ansicht der Handwerkskammer Freiburg eine genaue Beschäftigung mit der Materie. ?Die Betriebe sollten im Vorfeld genau überprüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen?, hebt Wolfram Seitz-Schüle hervor. Die Kammer geht davon aus, dass insgesamt rund 500 der mehr als 15.300 Handwerksbetriebe im Kammerbezirk nach den Kriterien des Bildungsministeriums antragsberechtigt sind.
Seitz-Schüle sieht die Ausbildungsprämie und die weiteren Maßnahmen als kleine, aber wichtige Schritte in die richtige Richtung, um Ausbildungsbetriebe in der Krise zu unterstützen. Aufgrund der geringen Zahl von Unternehmen, die für die Förderung in Frage kommen, wartet man bei der Handwerkskammer Freiburg aber erst einmal ab. ?Ob die Ausbildungsprämie sich tatsächlich positiv auswirkt, lässt sich aktuell noch nicht sagen?, meint Seitz-Schüle.
Alle Informationen zu den verschiedenen Prämien und Zuschüssen des Förderprogramms ?Ausbildungsplätze sichern? finden die Betriebe auf www.hwk-freiburg.de/ausbildungspraemie.
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Datum: 04.08.2020 - 17:13 Uhr
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