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Kindesmisshandlung rechtzeitig erkennen

ID: 1834507

Kindesmisshandlung ist ein Thema, das in Deutschland nach wie vor stark tabuisiert ist. Doch trotz dieser Tabuisierung lässt sich nicht beschönigen, dass Misshandlung von Kindern nach wie vor stattfindet, ob dies nun in Form von körperlichem oder emotionalem Missbrauch, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung stattfindet.


(IINews) - Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch und auch Vernachlässigung sind gravierende Formen von Kindeswohlgefährdung. Laut Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2017 in Deutschland mehr als 3.500 Fälle von Kindesmisshandlung, die strafrechtlich zur Anzeige gebracht wurden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer entsprechender Straftaten, die nicht angezeigt wurden, deutlich größer ist, auch vor dem Hintergrund, weil die Taten zum großen Teil im häuslichen Umfeld geschehen und Opfer häufig Kleinkinder oder sogar Säuglinge sind, die im Falle von Misshandlungen noch nicht adäquat auf sich aufmerksam machen können.

Kindesmisshandlung ist ein Thema, das in Deutschland nach wie vor stark tabuisiert ist. Doch trotz dieser Tabuisierung lässt sich nicht beschönigen, dass Misshandlung von Kindern nach wie vor stattfindet, ob dies nun in Form von körperlichem oder emotionalem Missbrauch, sexuellem Missbrauch oder Vernachlässigung stattfindet.

Die verschiedenen Formen der Kindesmisshandlung

Marco Breitenstein, Kinderschutzfachkraft und Fachdozent, gibt Hilfestellung zur Erkennung von Kindesmisshandlung: „Nicht immer lassen sich körperliche Misshandlungen bei Kindern anhand von blauen Flecken, Blutergüssen oder Abschürfungen erkennen. Hinweise auf Kindesmisshandlung kann auch ein seltsam anmutendes Verhalten des Kindes liefern, beispielsweise, indem es nach dem Sport nicht mehr duschen möchte oder an heißen Tagen keine T-Shirts oder kurzen Hosen trägt. Möglicherweise möchte das Kind hierdurch blaue Flecken oder andere Verletzungen aus falschem Scham verstecken.“

Das körperliche Merkmale und Symptome nicht immer die einzigen Anhaltspunkte sind erklärt Marco Breitenstein ebenfalls: „Im Gegensatz zu körperlichen Misshandlungen hinterlässt psychische Gewalt nur in Ausnahmefällen sichtbare Spuren. Auch in diesem Fall können Änderungen beim Verhalten des Kindes ein Indiz für eventuelle Misshandlungen sein, beispielsweise wenn das Kind plötzlich besonders aggressive Verhaltensweisen zeigt oder sich aus seinem sozialen Netzwerk zurückzieht. Auch ein starker Abfall der schulischen Leistungen oder Lernschwächen, für die sich keine Ursache finden lassen, können Hinweise auf Misshandlungen sein. Dasselbe trifft auch auf plötzlich auftretende Sprachstörungen zu. Auch Vernachlässigungen des Kindes lassen sich erkennen, beispielsweise durch schmutzige Kleidung, ein ungepflegtes Äußeres, häufiges Fehlen von Pausenbrot, Sportzeug oder Arbeitsmaterialien in der Schule.“





Wegschauen ist beim Verdacht auf körperliche oder seelische Misshandlungen eines Kindes niemals die richtige Option. Kinder brauchen im Falle von Misshandlungen Hilfe von außen, beispielsweise in Form von aufmerksamen Erwachsenen. Das besonders Tragische im Falle von Misshandlungen ist oftmals die Tatsache, dass Kinder die Schuld für Misshandlungen bei sich selbst und nicht bei den Tätern suchen. Sie selbst gehen häufig davon aus, dass ihnen die angetane psychische oder körperliche Gewalt zu Recht widerfährt. Daher sind erwachsene Personen aus dem Umfeld des Kindes in der Pflicht, aufmerksam zu beobachten und aktiv zu werden, wenn sich der Verdacht auf eine Kindesmisshandlung manifestiert.
„Sollte das Kind von sich aus von körperlicher oder psychischer Gewalt zu Hause erzählen, gilt es, aufmerksam zuzuhören, ohne dabei bohrende Fragen zu stellen.“ rät Marco Breitenstein nicht nur Fachkräften in seinen Fortbildungen, sondern generell allen Menschen, die Kontakt zu Kindern haben. „Diese würden das betroffene Kind verunsichern und zusätzlich einschüchtern. Spätestens, wenn Kinder über Misshandlungen zu Hause berichten, ist es an der Zeit, Fachleute von Jugendämtern, der Polizei oder Beratungsstellen einzuschalten. Dies kann notfalls auch anonym geschehen. Nicht nur das Kind wird von einer entsprechenden Meldung profitieren, sondern auch die meldende Person, denn immerhin kann sie nun die Verantwortung guten Gewissens in die Hände von Fachleuten legen. Erfolgt eine Mitteilung an die Polizei, gewährleistet dies professionelle Ermittlungen und Maßnahmen, die zum Schutz des Kindes notwendig sind. Daher wird die Polizei auch das zuständige Jugendamt informieren.“.

Auf der Homepage www.marco-breitenstein.de gibt es weitere Informationen zum Thema Kindesmisshandlung und Kinderschutz, Facheinrichtungen können dort kostenloses Schulungsmaterial bestellen.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Marco Breitenstein ist Mediator, Verfahrensbeistand und Fachdozent im Bereich Kinderschutz. Er begleitet und unterstützt Familien in schwierigen Situationen und steht Fachkräften und Einrichtungen als insoweit erfahrene Fachkraft beratend zur Seite, wenn es darum geht eine mögliche Kindeswohlgefährdung einzuschätzen.



Leseranfragen:

Marco Breitenstein
Haintchener Str. 9
65618 Selters

Telefon: 06483-9184808
Fax: 06483-9184808
Mail: info(at)marco-breitenstein.de



PresseKontakt / Agentur:

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Bereitgestellt von Benutzer: morimba
Datum: 01.08.2020 - 20:11 Uhr
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Kategorie:

Familie & Kinder


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