VW-Dieselskandal: Verbraucherrechte im EA288-Komplex werden weiter gestärkt (FOTO)
(ots) - Das Landgericht Düsseldorf hat ein weiteres wichtiges Urteil im "Dieselgate 2.0" gefällt und die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadenersatz für einen im Juli 2015 gekauften VW Golf VII 2.0 TDI mit dem Motorentyp EA288 verurteilt. Ein weiteres Mal sah es ein Gericht damit als erwiesen an, dass der vermeintlich saubere Vierzylinder-Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 eine unzulässige Abschalteinrichtung enthält.
Es ist das nächste Urteil gegen Volkswagen im sogenannten "Dieselgate 2.0". Nach Millionen von Dieselfahrzeugen der Abgasnorm Euro 5 mit dem Dieselmotorentyp EA189 steht nun auch der Volkswagen-Nachfolgeantrieb EA288, der seit 2015 als Euro 6-Diesel in so gut wie allen Baureihen genutzt wird, im Fokus des Diesel-Abgasskandals. Die als vermeintlich saubere Dieselmodelle deklarierten Fahrzeuge verfügen demnach ebenfalls über eine sittenwidrige Zykluserkennung. Jetzt hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 17.07.2020, Az.: 11 O 190/18) die Volkswagen AG zu Schadenersatz für einen im Juli 2015 für rund 27.000 Euro gekauften VW Golf VII 2.0 TDI mit einer Laufleistung von 11.370 Kilometer verurteilt. Zum Zeitpunkt der Verhandlung betrug der Kilometerstand 47.300 Kilometer. Dem geschädigten Verbraucher wurden 23.863,05 Euro zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen sowie die Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung nebst Zinsen zugesprochen. Ebenso muss Volkswagen den größten Teil der Kosten des Rechtsstreits tragen.
Die Volkswagen AG habe sich der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schuldig gemacht, heißt es in den Entscheidungsgründen des Gerichts. Schließlich habe VW in den hergestellten Motoren ebenfalls eine Software eingebaut, die bei Testläufen auf einem Abgasprüfstand diesen erkennt und sodann das Abgassystem ansteuere und sowohl die Abgasrückführung als auch die Abgasnachbehandlung für den Prüfzyklus jeweils auf Höchstbetrieb umschalte. Im normalen Fahrbetrieb werde die Abgasrückführungsrate indes bei Erreichen der Betriebstemperatur des SCR-Katalysators (selektive katalytische Reduktion, englisch: "selective catalytic reduction", SCR) gemindert.
"Das ist ein ganz wesentlicher Entwicklungsschritt bei Dieselgate 2.0. Ein weiteres Mal sah es ein Gericht als erwiesen an, dass der vermeintlich saubere Dieselmotor EA288 der Abgasnorm Euro 6 unzulässige Abschalteinrichtungen enthält. Im EA288 sind unter anderem zudem auch sogenannte Thermofenster verbaut, die der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 in einem Gutachten als temperaturabhängige Abschalteinrichtung als eindeutig unzulässig eingestuft hat. Die Einschätzung der EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat weitreichende Auswirkungen und betrifft nicht nur Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA189, sondern eben auch Modelle mit dem VW-Nachfolgemotor EA288", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/ ). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr wahrscheinlich vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter http://www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich. "Beim Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen Millionen Fahrzeugen. Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", stellt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Für den Rechtsanwalt ist daher klar: "Käufer müssen die massiven Wertverluste und möglicherweise drohenden Fahrverbote im Dieselskandal nicht einfach hinnehmen, sondern können eben auf dem Wege der Betrugshaftungsklage ihre Fahrzeuge zurückgeben und sich dafür entschädigen lassen. Der Weg zu einer wirtschaftlich guten Lösung für Dieselfahrer im Dieselgate 2.0 führt also nur über die Gerichte!"
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Datum: 29.07.2020 - 16:30 Uhr
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