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Auch Oberverwaltungsgericht NRW stoppt Windenergieanlagen in Dahlem IV

ID: 1831582

Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist auch vor dem OVG Münster für den Schutz der Rotmilane im Rotbachtal erfolgreich ? Artenschutz hat Vorrang vor privatem wirtschaftlichem Interesse


(LifePR) - ahlem IV zum Schutz der Rotmilane im Rotbachtal aufrecht.
Bereits in der gemeinsamen umfangreichen Stellungnahme im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung zum erneuten Genehmigungsverfahren von Dahlem IV durch die Naturschutzinitiative e.V. (NI), den NABU Euskirchen und die Deutsche Wildtier Stiftung wiesen die Verbände u.a. ausdrücklich auf das signifikant erhöhte Tötungsrisiko der Rotmilane im Rotbachtal hin.
Die Behörde hat den Einwendungen sowohl zu dem ansässigen Brutpaar im Rotbachtal und den benachbarten Brutpaaren, als auch zu den herbstlichen Sammelplätzen keine Bedeutung beigemessen und ein erhöhtes Tötungsrisiko der Rotmilane in ihrem angestammten Lebensraum billigend in Kauf genommen.
?Die Ausführungen in dem Avifaunistischen Fachgutachten Rotmilan, Fortschreibung 2019 des Diplom-Biologen Fehr zur Raumnutzung des Rotmilans in den vergangenen Jahren einschließlich der Raumnutzungskartierung ? erscheinen jedenfalls nicht von vorherein plausibel?, so das OVG Münster.
Nachvollziehbarer Weise sieht sich das Gericht außerstande, in der gebotenen Zeit die Stellungnahmen und Schriftsätze  der Naturschutzinitiative e.V. (NI)  mit umfangreichstem Bild- und Videomaterial im Rahmen der Zwischenverfügung zu prüfen.
?Dies würde eine vertiefte Auswertung sämtlicher Gutachten und Stellungnahmen zum Vorkommen des Rotmilans im Vorhabengebiet erfordern, was jedoch im vorliegenden Zwischenverfahren nicht geleistet werden kann.
Da ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan jedenfalls ernsthaft in Betracht kommt, muss wegen der insoweit irreversiblen Folgen hier die Interessenabwägung zugunsten des vom Antragssteller zulässigerweise geltend gemachten Verbotstatbestände des §44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG ausfallen?, so das OVG Münster.
?Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass das Gericht nach intensiver Prüfung unseren Ausführungen folgen wird?, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Geografin Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) NRW. ?Nach unserer Auffassung hätte Dahlem IV bei korrekter Prüfung der vorgelegten fachlichen Einwendungen im Rahmen der UVP niemals genehmigt werden dürfen.?




?Die Raumnutzungsanalysen der Rotmilane im Projektgebiet und im Dahlemer Wald zeigen täglich, welch hohem Risiko die zahlreichen Rotmilane im Bereich der Anlagen von Dahlem I-IV ausgesetzt sind?, so Dipl.-Geografin Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) NRW und Marion Zöller, Vorstandsmitglied des NABU Euskirchen, die in gemeinsamer Zusammenarbeit die Flugbewegungen der Rotmilane erfassen.
Foto: Harry Neumann/NI, Rotmilan

Die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) ist ein unabhängiger und gemeinnütziger Naturschutzverein, der sich im Sinne einer originären und ursprünglichen Naturschutzarbeit für den Schutz von Landschaften, Wäldern, Wildtieren und Lebensräumen einsetzt.
Unsere Arbeit wird bundesweit von mehr als 50 Länder- und Fachbeiräten ehrenamtlich unterstützt. Wir finanzieren uns ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden von Privatpersonen und Stiftungen, die unsere Ziele unterstützen.
Wir freuen uns über weitere Mitglieder und Förderer, die unsere Arbeit unterstützen möchten und denen es wie uns eine Herzensangelegenheit ist, sich für den Natur- und Artenschutz einzusetzen.

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Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 17.07.2020 - 15:12 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1831582
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7.2020 (lifePR) - Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) in Münster hat am 16.07.2020 den Beschluss de



Kategorie:

Energie & Umwelt



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