InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

Nichteheliche Partnerschaft: Rückforderung einer Schenkung durch Eltern?

ID: 1830983


(IINews) - Karlsruhe/Berlin (DAV). Die Frage, ob Schenkungen oder Zuwendungen bei Ende einer Beziehung zurückgefordert werden können, beschäftigt immer wieder die Gerichte. Insbesondere auch bei nichtehelichen Beziehungen und wenn es sich um Geldgeschenke der Eltern eines Partners handelt, könnte die Schenkung damit verknüpft sein, dass die Beziehung von einer gewissen Dauer ist.



Mit dieser Frage hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. Schenken Eltern ihrem Kind und dessen nichtehelichem Partner Geld, um eine Immobilie zu finanzieren, kann von dem Partner ein Teil zurückgefordert werden. Zumindest, wenn die Beziehung den Erwerb der gemeinsamen Immobilie nicht um mehr als zwei Jahre überlebt hat.



Geldgeschenk zur Immobilienfinanzierung

Das Paar, seit neun Jahren zusammen, wollte eine Immobilie kaufen und selbst bewohnen. Um ihnen zu helfen, schenkten die Eltern der Frau den beiden rund 100.000 Euro. Nicht einmal zwei Jahre später trennte sich das Paar. Die Eltern wollten vom Partner ihrer Tochter den halben Finanzierungsbetrag zurück.

Mit Erfolg. Der Mann muss den Eltern die Hälfte des Betrags zurückgeben. Die aus der Immobilie gezogene Nutzung muss er aber nicht "herausgeben".



Geldgeschenk durch (Schwieger-)Eltern: Rückforderung möglich

Die Eltern eines Kinds können dann Geld zurückfordern, wenn die Vorstellung über den Beziehungsverlauf tatsächlich eine "beachtliche Geschäftsgrundlage" geworden ist. Das höchste deutsche Zivilgericht nimmt dies bei Zuwendungen für Grundeigentum an. Der Schenkende verspricht sich eine gewisse Beziehungsdauer.



Wer Geld schenkt, muss allerdings auch davon ausgehen, dass die Beziehung nicht erst mit dem Tod eines Partners endet. Dies gilt sowohl für Ehepaare als auch, vielleicht auch noch umso mehr, für unverheiratete Paare. Von Bedeutung kann allerdings sein, dass die Partnerschaft nicht lediglich für kurze Zeit besteht.







In vorliegenden Fall dauerte die gemeinsame Nutzung der Immobilie nicht einmal zwei Jahre - und somit so kurz, dass sie mit der Vorstellung der Eltern im Hinblick auf die Beziehungsdauer den Rücktritt der Schenkung rechtfertigt.



Bei einem Ehepaar erfolgt in der Regel der Ausgleich über den jeweiligen Güterstand.



Bundesgerichtshof am 18. Juni 2019 (AZ: X ZR 107/16)


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand - in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
presse(at)familienanwaelte-dav.de
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Tischdeko zur Taufe - Tipps und Ideen für Ihr Taufdeko
Hundeerziehung im Wandel der Zeit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.07.2020 - 15:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1830983
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Swen Walentowski
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 726152-129

Kategorie:

Familie & Kinder


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 193 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"Nichteheliche Partnerschaft: Rückforderung einer Schenkung durch Eltern?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 1
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 250


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.