Tipps zur Kostenerstattung von Meningokokken-Impfungen (FOTO)
(ots) - Gegen Meningokokken-Erkrankungen stehen in Deutschland drei Impfungen zur Verfügung:
- Meningokokken C - Meningokokken B - Meningokokken ACWY
Aktuell ist nur die C-Impfung standardmäßig empfohlen und wird von allen Krankenkassen als sogenannte Pflichtleistung erstattet. Um für die beiden zusätzlich möglichen Impfungen eine Kostenübernahme zu erzielen, gibt es folgende Schritte:
#1 Kinder- und Jugendarzt nach einem vorgefertigten Formular zur Kostenerstattung von Impfungen fragen oder einfach auf http://www.meningitis-bewegt.de herunterladen.
#2 Anfrageformular bei der Krankenkasse (am besten schriftlich) einreichen
#3 Falls die Zusage der Krankenkasse nicht direkt erfolgt: in Vorkasse gehen und im Anschluss diese Unterlagen an die Kasse schicken:
- Impfstoff-Rezept - Apothekenrechnung für den Impfstoff - Arztrechnung
Hinweis: Viele Krankenkassen verfügen mittlerweile auch über Apps, über die man Dokumente einreichen kann.
#4 Falls nach 2-3 Wochen noch keine Rückmeldung kam: noch einmal die Krankenkasse kontaktieren Es lohnt sich in jedem Fall, erneut nachzufragen, da häufig Einzelfallentscheidungen getroffen werden.
Info
Meningokokken-Erkrankungen sind selten, können aber schnell lebensbedrohlich verlaufen und schwere Folgeschäden haben. Am häufigsten sind Babys und Kleinkinder betroffen. (1) Den bestmöglichen Schutz bieten Impfungen. Eltern sollten ihren Kinder- und Jugendarzt frühzeitig darauf ansprechen.
(1) BZgA: "Erregersteckbrief Meningokokken". Verfügbar unter: https://bit.ly/33GX3tY . März 2020.
NP-DE-MNX-WCNT-200050; 05/20
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agerin Impfstoffe
Tel.: +49 89 36044 8638, E-Mail: melanie.m.piatanesi(at)gsk.com
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Tel.: 0221 92 57 38 40, E-Mail: g.petersohn(at)borchert-schrader-pr.de
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Datum: 15.07.2020 - 11:34 Uhr
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