Investition in Digitalisierung / BDZV zum zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung
(ots) - Der Deutsche Bundestag sieht in dem heute beschlossenen zweiten Nachtragshaushalt auch eine Förderung der digitalen Transformation von Verlagen in Höhe von 220 Millionen Euro vor. Davon sollen 20 Millionen Euro noch im laufenden Jahr fließen, die übrigen 200 Millionen als einmalige Summe oder auch über mehrere Jahre verteilt. Dabei handelt es sich, wie der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) klarstellt, nicht um die ursprünglich geplante und auch im Koalitionsvertrag vereinbarte, übergangsweise Sicherstellung der Infrastruktur bei der Zeitungszustellung. "Der Verband erkennt das Bemühen der Regierung an, systemrelevante privatwirtschaftlich agierende Medien wie die Zeitungen zu unterstützen, um eine möglichst große Pressevielfalt zu gewährleisten", sagt dazu BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff. Mit der Investition in IT gebe es allerdings einen Paradigmenwechsel weg von der Zustellförderung hin zur Förderung technologischer digitaler Ausrüstung. "Die Details kennen wir noch nicht", führt Wolff weiter aus. "Wichtig bleibt, dass der weitere Ausbau der Infrastruktur der Verlage gestärkt wird, ohne dass die Unabhängigkeit der Redaktionen berührt ist."
Pressekontakt:
Alexander von Schmettow
Leiter Kommunikation
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: schmettow(at)bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: 030/726298-214
E-Mai pasquay(at)bdzv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/6936/4640833
OTS: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.
V.
Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 02.07.2020 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1827825
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Medien & Unterhaltung
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 84 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Investition in Digitalisierung / BDZV zum zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).