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Luczak/Steineke: Reisebranche unterstützt, Verbraucher geschützt

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(ots) - Freiwillige Gutscheinlösung wesentlicher Baustein zur Unterstützung der Reisebranche

Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag abschließend über die Einführung einer freiwilligen Gutscheinlösung zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für Pauschalreiseveranstalter beraten. Mit der Neuregelung können Reiseveranstalter den Reisenden damit statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anbieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert. Damit werden Verbraucher vor finanziellem Schaden geschützt. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jan-Marco Luczak, und der Verbraucherschutzbeauftragte der Fraktion, Sebastian Steineke:

Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Corona-Pandemie hat die Reisebranche mit am härtesten getroffen. Weniger Neugeschäft, Einnahmeausfälle und die Pflicht zur Rückerstattung von bereits geleisteten Anzahlungen der Kundinnen und Kunden für nicht erbrachte Reiseleistungen haben dazu geführt, dass vor allem den kleinen und mittleren Reiseveranstaltern und Reisebüros das wirtschaftliche Aus droht.

Mit der freiwilligen Gutscheinlösung haben wir Forderungen nach Zwangsgutscheinen erfolgreich abgewendet. Das wäre nicht nur ein Bruch von EU-Recht, sondern vor allem auch eine Übervorteilung der Verbraucher gewesen. Das war mit der Union nicht zu machen. Das auf Freiwilligkeit setzende Konzept ist hingegen ein fairer Kompromiss, der die Reisebranche unterstützt und gleichzeitig Verbraucher vor finanziellem Schaden bewahrt. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten - Kunden können frei entscheiden und Reisebüros stehen auch künftig als Partner bei der Planung der schönsten Zeit des Jahres bereit. Die freiwillige Gutscheinlösung ist nur ein Baustein von vielen, um die angeschlagene Reisebranche zu unterstützen. Wir haben als Union daher gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier durchgesetzt, dass bei den von der Bundesregierung beschlossenen Überbrückungshilfen im Umfang von 25 Milliarden Euro auch die spezifischen Interessen der besonders hart getroffenen Reisebüros adressiert werden. So werden gegebenenfalls zurückzuerstattende Provisionen als betriebliche Fixkosten anerkannt, sodass Reisebüros einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss beantragen können."





Sebastian Steineke: "Für uns war schon früh klar, dass die ursprünglich ins Spiel gebrachten Zwangsgutscheine nicht nur rechtlich äußerst fragwürdig, sondern auch ein tiefer Eingriff in das bestehende Zivil- und Vertragsrecht gewesen wären. Dass es diese Möglichkeit nun freiwillig gibt, kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern zugute, die sich für einen Gutschein entscheiden möchten, da dieser staatlich besichert wird. Der Hinweis des Bundesrats, die geleisteten Vorauszahlungen spätestens innerhalb von 14 Tagen zu erstatten, wenn der Gutschein innerhalb der Gültigkeitsdauer nicht eingelöst wurde, war nachvollziehbar und richtig. Deshalb haben wir dies im Verfahren noch ergänzt."

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Datum: 01.07.2020 - 16:19 Uhr
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