Fahrradhelm: Auf Spielplätzen nur "oben ohne"
(ots) - Mit dem Fahrrad zum nächsten Spielplatz: Das ist zur großen Freude vieler Kinder endlich wieder möglich. Doch Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass die kleinen Wirbelwinde ihren Helm vor dem Klettern und Toben abziehen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.
Kinder können sich strangulieren
Im Straßenverkehr sind Fahrradhelme ein wichtiger Schutz, auf Spielplätzen jedoch im Zweifel riskant. "Der Helm kann sich an den Griffen der Rutsche oder in den Seilen eines Klettergerüsts verfangen. Durch den Verschlussgurt sind dann schwere Verletzungen möglich, im schlimmsten Fall sogar der Tod durch Strangulieren", sagt Thomas Paufler, Unfallexperte bei der R+V Versicherung. Hinzu kommt: An engen Einstiegen zu Rutschen und Klettergerüsten können die Kinder mit dem Helm so heftig anstoßen, dass sie sich am Genick schwer verletzen. "Eltern glauben oftmals, dass Fahrradhelme auch in anderen Situationen schützen. Auf einem Spielplatz kann das allerdings tragisch enden", so R+V-Experte Paufler. Auch lange Ketten, Schals oder Schlüsselbänder sollten Kinder vor dem Spiel ablegen, damit sie sich nicht in den Geräten verheddern.
Im Straßenverkehr unverzichtbar
Ein Muss sind Helme bei Kindern jedoch im Straßenverkehr. Auch die Jüngsten sollten im Fahrradsitz oder im Fahrradanhänger schon den Kopfschutz tragen. Vor den finanziellen Folgen von Unfällen mit Fahrrädern, Inline-Skatern, Rollschuhen oder Rollern schützt eine Kinder-Unfallversicherung.
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de http://www.infocenter.ruv.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/63400/4638559
OTS: R+V Infocenter
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 30.06.2020 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1827056
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Wiesbaden
Telefon:
Kategorie:
Freizeit & Hobby
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 149 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Fahrradhelm: Auf Spielplätzen nur "oben ohne"
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V Infocenter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).