Gefahrstoffe: Höchstmenge im Haushalt beachten / TÜV Rheinland: Zu Hause maximal 20 Liter brennbare Flüssigkeiten lagern / Auf Gefahrensymbol mit der Flamme achten
(ots) - Jeder benutzt Farben, Teppichreiniger, Terpentin oder Ethanol für den Kamin im Wohnzimmer. Viele dieser Substanzen werden als Gefahrstoffe eingestuft, wie Piktogramme auf den Behältern zeigen. Brandgefährlich ist der Umgang mit diesen Stoffen nicht nur am offenen Feuer, sondern auch bei der Lagerung ist Vorsicht geboten. Deshalb gilt: "Im heimischen Keller oder der Garage dürfen maximal 20 Liter gelagert werden", sagt Ralf Schmitt, Sachverständiger für Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Zur Gesamtmenge können auch Lacke, Benzin, Imprägniersprays oder Desinfektionsmittel zählen. Erkennbar sind die jeweiligen Substanzen am Gefahrensymbol mit der Flamme. Gebinde mit mehr als einem Liter Inhalt haben innerhalb der Wohnung nichts zu suchen. Teilen sich mehrere Mieter einen durch Gitter unterteilten Keller, gilt für alle zusammen die maximale Lagermenge von 20 Litern.
Vorsicht beim Kauf großer Mengen
Auch wenn es aufgrund eines günstigen Angebots verlockend ist, sich im Baumarkt oder Internetshop mit einer größeren Menge Ethanol, Desinfektionsmittel oder Lack einzudecken, rät Experte Ralf Schmitt davon ab. "An die Höchstmenge von 20 Liter sollte man sich unbedingt halten." Sollte es nämlich tatsächlich zu einem Brand kommen, dann wirken größere Mengen dieser Substanzen als enorme Brandbeschleuniger, die das Feuer weiter anfachen. Ansonsten ist besonders wichtig, dass die Plastikflaschen und Behälter mit den entzündbaren Flüssigkeiten, wozu beispielsweise auch Frostschutz gehört, dicht und fest verschlossen sind und so gelagert werden, dass Kleininder nicht herankommen können. Ralf Schmitt. "Da brennbare Flüssigkeiten eine Gefahr für Leib und Leben darstellen, ist jede Verwechslung unbedingt zu vermeiden. Genauso sollten auch Reinigungsmittel niemals umgefüllt, sondern im Originalgefäß aufbewahrt werden."
Gefahrstoffe unten im Regal lagern
Damit ist sichergestellt, dass der Gefahrstoff als solcher erkannt wird und sich zudem in einem vorschriftsmäßigen, bruchsicheren Behälter befindet. Dennoch empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Schmitt, das entsprechende Gefäß sturzsicher zu lagern, am besten ganz unten im Regal.
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Datum: 30.06.2020 - 10:00 Uhr
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