Verbindliche Rückstandshöchstgehalte für Chlorat und Perchlorat
bilacon unterstützt Sie bei der Einhaltung der neuen Höchstgehalte
(PresseBox) - Am 04.06.2020 wurde von der Europäischen Kommission die Verordnung (EU) 2020/749 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 veröffentlicht. Demnach gelten ohne Übergangsregelung ab dem 28.06.2020 neue Rückstandshöchstgehalte für Chlorat in Lebensmitteln.
Bei Chlorat handelt es sich um die Salze von Chlorsäure. Es wird außerdem als Nebenprodukt bei der Verwendung von Desinfektionsmitteln und bei der Trinkwasseraufbereitung freigesetzt, sodass Rückstände von Chlorat in Lebensmitteln auftreten. Eine wiederholte Aufnahme von Chlorat kann zu einer gehemmten Jodaufnahme bei Menschen führen, was besonders für Risikogruppen wie Schilddrüsenerkrankte, Neugeborene und Kinder gesundheitliche Auswirkungen haben kann.
Besonders häufig werden Rückstände von Chlorat in Tiefkühl-Gemüse, Obstsäften und Salaten gefunden. Ursachen hierfür können das Glasieren bei tiefgefrorenem Gemüse, das Verdünnen von Konzentraten für Saft und Waschprozesse mit chlorhaltigem Wasser sein.
Im Anhang der Verordnung (EU) 2020/749 sind die verbindlichen Rückstandshöchstgehalte für die einzelnen Produktgruppen festgelegt. Beispielsweise gelten die folgenden Rückstandshöchstgehalte:
Zitrusfrüchte, Kernobst, Steinobst: 0,05 mg/kg Chlorat
Schalenfrüchte: 0,1 mg/kg Chlorat
Knoblauch, Kulturpilze und wilde Pilze: 0,7 mg/kg Chlorat
Hülsenfrüchte: 0,35 mg/kg Chlorat
Gewürze: 0,07 mg/kg Chlorat
Außerdem wurde am 20.05.2020 von der Europäischen Kommission die Verordnung (EU) 2020/685 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 hinsichtlich der Höchstgehalte für Perchlorat in Lebensmitteln veröffentlicht, welche ab dem 01.07.2020 in Kraft tritt. Dabei gilt die Übergangsregelung, dass Lebensmittel, die vor dem 01.07.2020 in Verkehr gebracht werden noch bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum weiterverkauft werden dürfen.
Bei Perchlorat handelt es sich um die Salze von Perchlorsäure. Perchlorat kann ebenfalls als Nebenprodukt von Desinfektionsmitteln in Lebensmittel eingetragen werden und führt ebenfalls zu einer gehemmten Aufnahme von Jod.
Es gelten die folgenden neuen Rückstandshöchstgehalte für Perchlorat:
Obst und Gemüse: 0,05 mg/kg Perchlorat
Ausgenommen Cucurbitaceae und Grünkohl mit 0,10 mg/kg Perchlorat und Blattgemüse und frische Kräuter mit 0,50 mg/kg Perchlorat
Kräuter- und Früchtetee: 0,75 mg/kg Perchlorat
Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Kleinkinder sowie Kleinkindnahrung: 0,01 mg/kg Perchlorat
Babynahrung: 0,02 mg/kg Perchlorat
Getreidebeikost: 0,01 mg/kg Perchlorat
Die neuen Rückstandshöchstgehalte gelten ab Inkrafttreten der Verordnung und sind für alle EU-Mitgliedsstaaten gültig.
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Die Tentamus Group wurde 2011 gegründet und ist ein globales Labor- und Servicenetzwerk, mit den Schwerpunkten in Europa, China, Japan, Indien und den USA. Akkreditiert und lizensiert testet, auditiert und berät Tentamus alle Bereiche, die mit dem Menschen zusammen hängen (Lebens- und Futtermittel, Pharmazeutika und Arzneimittel, Agrochemikalien, Kosmetika, Umwelt und Landwirtschaft sowie Nahrungsergänzungsmittel). Das Unternehmen ist global an über 65 Standorten mit mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig.
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Die Tentamus Group wurde 2011 gegründet und ist ein globales Labor- und Servicenetzwerk, mit den Schwerpunkten in Europa, China, Japan, Indien und den USA. Akkreditiert und lizensiert testet, auditiert und berät Tentamus alle Bereiche, die mit dem Menschen zusammen hängen (Lebens- und Futtermittel, Pharmazeutika und Arzneimittel,Agrochemikalien, Kosmetika, Umwelt und Landwirtschaft sowie Nahrungsergänzungsmittel). Das Unternehmen ist global an über 65 Standorten mit mehr als 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig.Tentamus GroupAn der Industriebahn 513088 Berlin, Germanywww.tentamus.com
Datum: 30.06.2020 - 08:00 Uhr
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