Grünes Licht für den KfW Award Gründen 2020: Bewerbungsphase startet am 1. Juli
(ots) -
- Wettbewerb als Mutmacher: Erfolgsbeispiele in Corona-Zeiten gesucht - Online-Bewerbung für Unternehmen/Nachfolger ab Gründungsjahr 2015 - Bewerbungen bis 21. September möglich - Prämiert wird ein Unternehmen aus jedem Bundesland und ein Bundessieger - Sonderpreis der Jury - Preise sind insgesamt mit 30.000 Euro dotiert
Am 01.07.2020 startet die Bewerbungsphase für den diesjährigen, insgesamt mit 30.000 Euro dotierten, KfW Award Gründen.
Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe Unternehmen mit dem KfW Award Gründen aus. In diesem Jahr fiel die Entscheidung für die Ausrichtung nicht leicht, da auch die Gründer- und Start-up-Szene von den Auswirkungen der Corona-Pandemie stark betroffen ist. Der Wettbewerb 2020 soll daher als "Mutmacher" fungieren und die enormen Leistungen junger Unternehmen besonders anerkennen: Was waren die spezifischen Herausforderungen und was haben die Unternehmen unternommen, um die Krise bestmöglich zu meistern? Wer oder was hat ihnen besonders geholfen? Auswirkungen durch Corona auf Umsätze und Unternehmensergebnis werden von der Jury entsprechend berücksichtigt.
Ab dem 1. Juli 2020 können sich junge Unternehmen sowie Start-ups aller Branchen ab Gründungsjahr 2015 für den KfW Award Gründen bewerben. Die Teilnahme ist ebenfalls für Gründer möglich, die eine Firma im Zuge der Nachfolge übernommen haben. Die Unternehmen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Ausgewählt werden die Sieger von einer Jury, die mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW Bankengruppe, Politik und Wirtschaft - z. B. Landesförderinstituten und Industrie- und Handelskammern - besetzt ist. Vor dem Hintergrund der Coronakrise bewertet die Jury nicht nur Geschäftsideen nach ihrem Innovationsgrad sowie ihrer Kreativität und prüft zudem, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Auch der erfolgreiche Umgang mit den Herausforderungen der Corona-Krise fließt in die Bewertung ein. Darüber hinaus ist für die Auszeichnung maßgeblich, wie umweltbewusst die Umsetzung der Idee erfolgt ist und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen wurden oder erhalten werden. Unternehmen aller Branchen können sich bewerben.
Aus jedem Bundesland wird je ein Unternehmen prämiert, das ab dem Jahr 2015 gegründet oder im Rahmen einer Nachfolge übernommen wurde. Das Preisgeld für diese Landessieger beträgt jeweils 1.000 Euro. Sie konkurrieren um den Bundessieg, der mit zusätzlich 9.000 Euro Preisgeld dotiert ist. Zusätzlich hat die Jury die Möglichkeit einen Sonderpreis in Höhe von 5.000 EUR zu vergeben.
Die Preisträger werden am 25.11. 2020 bekannt gegeben. Zudem berichtet der TV-Sender n-tv in einer Sondersendung über den Bundessieger und ausgewählte Preisträger. Bei der Vermarktung ihrer Erfolgsgeschichte werden die Sieger von einer erfahrenen PR-Agentur unterstützt.
Online-Formular für die Bewerbung https://www.kfw-awards.de/
Weitere Infos:
Zur KfW-Förderung für Gründer: https://www.kfw.de/gruendung
Zu den Gewinnern des KfW Awards Gründen 2019: https://www.kfw.de/stories/dossier-kfw-award-gruenden-2019.html
Zur Gründerplattform des BMWi und der KfW: https://gruenderplattform.de/
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: wolfram.schweickhardt(at)kfw.de, Internet: http://www.kfw.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/41193/4637308
OTS: KfW
Original-Content von: KfW, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 29.06.2020 - 13:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1826776
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Frankfurt am Main
Telefon:
Kategorie:
Banken und Versicherungen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 138 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Grünes Licht für den KfW Award Gründen 2020: Bewerbungsphase startet am 1. Juli
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
KfW (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).