Korrektur: tegut... gewährt bereits ab Montag bis zu 3% Rabatt als Mehrwertsteuervorteil / Artikelgenaue Rabattauszeichnung auf dem Kassenbon / Kunden profitieren zusätzlich von Aufrundung
(ots) -
Korrigierte Fassung der Meldung vom 26.06.2020, 08:29 Bitte beachten Sie die korrigierten Zahlen und die entsprechenden Anpassungen im ersten Absatz. Es folgt die korrigierte Version.
Ab dem kommenden Montag, und damit zwei Tage früher als von der Bundesregierung festgelegt, wird tegut... den beschlossenen Mehrwertsteuervorteil direkt an seine Kunden weitergeben: Dieser wird in Höhe von 2% als Rabatt auf Lebensmittel, sowie in Höhe von 3% auf Drogerie- und Nonfood-Produkte artikelgenau an der Kasse abgezogen. Damit profitieren Kunden bei tegut... mehr, denn dieser Rabatt auf den Bruttobetrag fällt höher aus, als die einfache Weitergabe des Mehrwertsteuervorteils über den Verkaufspreis.
Alle relevanten Softwaresysteme des Lebensmittelhändlers aus dem hessischen Fulda sind hierfür innerhalb kürzester Zeit so umgestellt worden, dass tegut... den Kunden eine transparente und nachvollziehbare Lösung anbieten kann, wie sie in den Genuss des Steuervorteils kommen. tegut... Kunden können anhand des Kassenbons erkennen, dass der Mehrwertsteuervorteil als Rabatt weitergegeben wird. Die Regalpreise werden in gleicher Höhe beibehalten aber mit neuen Mehrwertsteuersätzen abgerechnet. An der Kasse wird der Mehrwertsteuervorteil als Rabatt gut erkennbar gewährt und vom Artikelpreis abgezogen. Nach jedem Artikel weist hierfür eine Zeile die exakte Ersparnis auf dem Kassenbon aus. Das gilt auch für Sonderangebote.
"Die artikelgenaue Auszeichnung des Rabatts und des ursprünglichen Verkaufspreises auf dem Kassenbon sorgt im Gegensatz zur Neuauszeichnung der Preise am Regal für noch mehr Transparenz für die Kunden und entlastet darüber hinaus unsere Filialmitarbeitenden und die Umwelt", erläutert Thomas Gutberlet, Geschäftsführer von tegut...
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Leiter tegut... Unternehmenskommunikation
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Datum: 26.06.2020 - 16:00 Uhr
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