InternetIntelligenz 2.0 - E-Scooter: Leihgeräte ersetzen kaum Autofahrten / Modelle zum Kauf für ÖPNV-Pendler geeignet - AD

InternetIntelligenz 2.0

kostenlos Pressemitteilungen einstellen | veröffentlichen | verteilen

Pressemitteilungen

 

E-Scooter: Leihgeräte ersetzen kaum Autofahrten / Modelle zum Kauf für ÖPNV-Pendler geeignet - ADAC: Helm empfehlenswert

ID: 1823143


(ots) - Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten. Nach Beobachtungen des Clubs werden die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuß, mit dem Rad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge sind seit 15. Juni 2019 auf den Straßen in Deutschland zugelassen.

Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen ÖPNV-Haltestelle nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die sogenannte "letzte Meile" zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Damit lassen sich auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen. Außerdem ist der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt.

Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde orientieren sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖPNV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln.

Aufgrund der uneinheitlichen Regeln zur Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV sollten sich Verbraucher vor einem Kauf über die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort informieren.

Für die Nutzung von E-Scootern besteht keine gesetzliche Helmpflicht. Dennoch rät der ADAC, E-Scooter immer nur mit einem Helm zu nutzen. Auswertungen der ADAC Unfallforschung zeigen, dass Helme im Ernstfall Leben retten können - wenn sie richtig getragen werden. Häufigste Fehler sind ein zu loses Gurtband oder dass der Helm hinten nicht richtig verschlossen wird.





Pressekontakt:

ADAC Kommunikation
T +49 89 76 76 54 95
aktuell(at)adac.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7849/4623489
OTS: ADAC

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:



drucken  als PDF  an Freund senden  Mit Rennsport-Genen
60 Jahre Freiheit, die bewegt
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.06.2020 - 10:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1823143
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:

München


Telefon:

Kategorie:

Automobilindustrie


Anmerkungen:


Dieser Fachartikel wurde bisher 117 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
"E-Scooter: Leihgeräte ersetzen kaum Autofahrten / Modelle zum Kauf für ÖPNV-Pendler geeignet - ADAC: Helm empfehlenswert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ADAC (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von ADAC



 

Wer ist Online

Alle Mitglieder: 50.252
Registriert Heute: 0
Registriert Gestern: 0
Mitglied(er) online: 0
Gäste Online: 282


Bitte registrieren Sie sich hier. Als angemeldeter Benutzer nutzen Sie den vollen Funktionsumfang dieser Seite.