Polygon beantragt außerordentliche Hauptversammlung bei der Biotest AG
(ots) - Polygon Global Partners LLP verwaltet Investmentfonds, die insgesamt 858.743 Stammaktien und 1.728.351 Vorzugsaktien der Biotest AG halten. Dies entspricht ca. 6,54% des Grundkapitals der Gesellschaft.
Gestern haben die von Polygon verwalteten Fonds vom Vorstand der Biotest AG die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft verlangt.
Polygon schlägt darin drei Tagesordnungspunkte zur Beschlussfassung vor: (1) die Abberufung des kürzlich gewählten Aufsichtsratsmitglieds Herrn Xiaoying (David) Gao, (2) die Wahl eines geeigneten Nachfolgers, der frei von Interessenkonflikten ist und (3) die Einleitung einer Sonderprüfung zur Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Gao in den Aufsichtsrat.
Polygon stellt dieses Verlangen, nachdem der Vorstand der Biotest AG es abgelehnt hatte, in der virtuellen ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Mai 2020 über einen von Polygon eingereichten Gegenantrag abstimmen zu lassen. Dieser Gegenantrag hatte bereits die Durchführung einer Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Wahl von Herrn Gao zum Gegenstand (vgl. Polygon Nachrichtendienstmitteilung vom 6. Mai 2020).
Polygons Bedenken in Bezug auf die Bestellung von Herrn Gao ergeben sich aus der Tatsache, dass er als Chief Executive Officer und Vice Chairman des Verwaltungsrats eines wesentlichen Konkurrenten der Biotest AG tätig ist, nämlich des britischen Blutplasmaunternehmens Bio Products Laboratory Ltd. (BPL). BPL ist ebenfalls eine Konzerngesellschaft der chinesischen Investmentfirma Creat Group, die der indirekte Mehrheits- , aber kein vertraglich beherrschender Aktionär der Biotest AG ist.
Polygon ist unverändert der Auffassung, dass der CEO und Vice Chairman des Verwaltungsrats eines Wettbewerbers nicht in den Aufsichtsrat von Biotest hätte gewählt werden dürfen, ohne dass die Gesellschaft zuvor die Gründe für eine Abweichung von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex[1] offenlegt und erläutert. Vorstand und Aufsichtsrat von Biotest haben diese Bedenken mit der Begründung zurückgewiesen, dass BPL im Gegensatz zu Biotest hauptsächlich auf dem US-Markt tätig sei, wodurch lediglich ein "potenzieller Wettbewerb" zwischen den beiden Unternehmen bestehe, der weder offengelegt noch erklärt werden müsse (vgl. Polygon Nachrichtendienstmitteilung vom 6. Mai 2020).
In seinem Verlangen legt Polygon ausführlich dar, dass Biotest auch nach eigenen Angaben plant, in naher Zukunft auf dem US-Markt aktiv zu sein und bereits erhebliche Investitionen in den Aufbau einer US-Präsenz getätigt hat. Daher besteht nach Ansicht von Polygon ein tatsächlicher Wettbewerb zwischen Biotest und BPL sowie ein Interessenkonflikt und Rechtsbruch aufgrund der Mitgliedschaft von Herrn Gao im Aufsichtsrat der Biotest AG.
Polygon ist der Ansicht, dass es im Interesse aller Biotest-Aktionäre liegt, die Umstände im Zusammenhang mit der Wahl von Herrn Gao zu untersuchen und durch die von Polygon vorgeschlagenen Beschlüsse in einer außerordentlichen Hauptversammlung zu beheben.
[1] Der Deutsche Corporate Governance Kodex sieht in Ziffer 5.4.2/C12 vor, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eines Unternehmens keine Organmitglieder sein oder Beraterfunktionen bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben sollen und in keiner persönlichen Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber stehen sollen.
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Datum: 11.06.2020 - 08:00 Uhr
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