Internetportal der AOK für Beschäftigte im Gesundheitswesen inhaltlich und optisch runderneuert
(ots) - Das Gesundheitspartner-Portal der AOK bietet nach einem umfassenden Relaunch jetzt zusätzliche Fachinformationen und neue Service-Angebote für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Zugleich wurde das Portal optisch und technisch runderneuert. Auf den mehr als 3.500 Seiten des Portals finden die Zielgruppen des Portals bundesweite und regionale Informationen und Dokumente der elf AOKs für insgesamt zehn Berufsfelder von "Apotheke" bis "Zahnmedizin". "Die AOK ist die einzige Krankenkasse, die solch ein breites Informationsangebot für Leistungserbringer hat. Gerade in Zeiten der Coronavirus-Pandemie sind diese verlässlichen Fachinformationen wichtig", betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. "Mit unserer Kompetenz sind wir für Beschäftigte im Gesundheitswesen oft die ersten Ansprechpartner bei fachlichen Fragen rund um die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Das spiegelt sich in unserem Gesundheitspartner-Portal wider."
Ein Herzstück des überarbeiteten Internet-Angebotes ist eine Datenbank-basierte Ansprechpartner-Suche, die Leistungserbringern und Vertragspartnern schnell und unkompliziert den Weg zum zuständigen AOK-Mitarbeiter weist. Zudem informiert das Gesundheitspartner-Portal, das unter der neuen Domain http://www.aok.de/gp erreichbar ist, seine Zielgruppen jetzt noch umfassender als bisher. So ist zum Beispiel das Informationsangebot für Medizinische Fachangestellte in Arztpraxen deutlich ausgebaut worden.
Wie schon in der Vergangenheit finden sich im Portal detaillierte und aktuelle Informationen zu Verträgen, Richtlinien, Verordnungs- und Abrechnungsfragen sowie zu Themen wie Datenaustausch oder Qualitätssicherung in der Versorgung der Versicherten. Besondere Zusatzangebote wie Online-Lernprogramme zur richtigen Verordnung von Heilmitteln, Hilfsmitteln oder Krankenfahrten geben den Nutzern konkrete Hilfestellung im Arbeitsalltag. Das Informationsangebot wird ergänzt durch Publikationen und Arbeitshilfen wie Leitfäden zur praktischen Umsetzung der Disease-Management-Programme (DMP) für chronisch kranke Patienten in Arztpraxen. Außerdem umfasst das Internetangebot mehrere Datenbanken zur gezielten Suche nach Dokumenten wie zum Beispiel Hilfsmittel-Verträgen der AOKs.
Insgesamt finden sich im Gesundheitspartner-Portal Informationen zu zehn Berufsfeldern des Gesundheitswesens: Apotheke, Arzt und Praxis, Hebammenhilfe, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenbeförderung, Krankenhaus, Pflege, Reha und Vorsorge sowie Zahnmedizin. Nach Auswahl ihrer Region bekommen die Nutzer zielgenau die Informationen der jeweils zuständigen AOK angezeigt.
In puncto Gestaltung und Technik orientiert sich der neue Auftritt am Internetangebot für die AOK-Versicherten unter http://www.aok.de . Der gesamte Internetauftritt für die Leistungserbringer ist jetzt responsiv gestaltet - also auf allen Endgeräten optimal nutzbar. Auswertungen haben gezeigt, dass der Anteil der mobilen Nutzer ständig steigt, auch wenn die meisten Nutzer des Gesundheitspartner-Portal am Desktop-Computer sitzen.
http://www.aok.de/gp
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Peter Willenborg
Telefon: 030 / 34646-467
Mobil: 0173 / 8607866
E-Mail: presse(at)bv.aok.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/8697/4612623
OTS: AOK-Bundesverband
Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 03.06.2020 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1820505
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 84 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Internetportal der AOK für Beschäftigte im Gesundheitswesen inhaltlich und optisch runderneuert
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
AOK-Bundesverband (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).