Sonderfall: Geräteprüfung von 400 Volt Geräten
(IINews) - Die Elektroprüfung von Geräten, die mit 230 Volt betrieben werden, gehört im Normalfall zu den Prüfungen mit dem geringsten Prüfaufwand. Ein erfahrener Prüftechniker führt diese routiniert und zügig durch. Allerdings werden in Unternehmen auch Geräte eingesetzt, die mit 400 Volt betrieben werden. Die Gefährdung, die von diesen Geräten ausgeht, ist um ein Vielfaches höher und der Aufbau aufwendiger.
Zusätzliche Abdeckungen, Not-Aus-Schalter oder Schieberegler machen unter anderem die Arbeit des Prüftechnikers umständlicher und zeitintensiver. Die Maschinenprüfung berücksichtigt die höhere Gefährdung, die von elektrischen Maschinen ausgeht. Diese Sorgfalt ist bei 400 Volt Geräten genauso angezeigt, da es sich um Dreiphasenwechselstrom, umgangssprachlich und fälschlich auch als Starkstrom bezeichnet, handelt. Der Rüstaufwand ist aufwendiger, die Prüfung intensiver und der Prüftechniker muss mehr Prüfequipment einsetzen als bei einer durchschnittlichen Geräteprüfung. Kann er innerhalb weniger Minuten eine normale Geräteprüfung abschließen, muss er für die Prüfung von 400 Volt Geräten teilweise bis zu einer halben Stunde einkalkulieren.
Der Einsatz von zusätzlichem, kostenintensivem und sperrigem Prüf- und Messequipment sowie der höhere Zeitaufwand beeinflussen konsequenterweise die Kosten der Prüfung von 400 Volt Geräten. Umgehen können Kunden dies allerdings nicht, auch wenn Prüfdienstleister vereinzelt auf den erhöhten Prüfaufwand verzichten, um ihren Kunden niedrige Preise anbieten zu können. Korrekt ist dieses Vorgehen nicht, da eine einfache Geräteprüfung Mängel bei 400 Volt Geräten nicht zuverlässig aufdecken kann. Ausgerechnet bei der Prüfung von elektrischen Geräten mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial zu sparen wäre verantwortungslos und unter Umständen sogar fahrlässig bis strafbar.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) bezieht im § 23 hierzu klar Stellung. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gefährdet macht sich strafbar. Hierunter fällt auch die unvollständige und nicht sachgemäße Elektroprüfung.
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Datum: 25.05.2020 - 12:02 Uhr
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