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Krisenjahr 2020 - Das Scheidungsjahr!

ID: 1815823

Der Detektivreport - Krisenjahr 2020, das Jahr der Scheidungen!


(IINews) - Das Coronavirus greift nicht nur die Gesundheit des Menschen an, auch ihre Beziehungen können mitunter darunter leiden. Im Jahr 2019 sind laut vorläufigen Daten der Statistik Austria 16.245 Ehen in Österreich rechtskräftig geschieden worden! Ob sich die Zahl heuer erhöht, wird sich erst weisen. Berufsdetektiv Christoph Sint (Detektiv Wien) bemerkt bereits eine erhöhte Anfrage zu diesem Thema. Auf Termine für Gerichtsverhandlungen dürften Scheidungswillige nun eine Zeit lang warten. Die wegen der Coronakrise auf Notbetrieb beschränkten Gerichte haben einen großen Rückstau abzubauen. Mittlerweile wurden rund 30.000 Verhandlungen wurden aufgrund der Krise bereits vertagt. "Bisher wurden alle Scheidungen abgesagt. Erste Impulse der Gerichte kann man bereits bemerken. Da abberaumte sowie dringende Verhandlungen wohl zuerst aufgenommen werden, könnten Personen, die sich zuletzt im Verlauf der Coronakrise für eine Scheidung entschieden haben, vielleicht erst im Herbst einen Gerichtstermin bekommen. Personen mit weniger starker psychologischer Struktur, auf die etwa in ihrer Kindheit zu wenig eingegangen wurde, hätten dagegen viel größere Probleme, ihre Aggression oder Gereiztheit zu unterdrücken. Sie haben eine schwächere Regulation zur Verfügung. Das führt in der Folge dazu, dass sie in Krisenzeiten eher zu übermäßigem Alkohol- oder Drogenkonsum tendieren oder gar gewalttätig werden. Psychisch vorbelastete Personen kommen viel schlechter durch diese Krise. Auch deren Beziehung zu ihren Partnern eskaliert viel schneller als sonst. Erschwerend komme hinzu, dass Familienrechtssachen normalerweise oft in kleineren Zimmern verhandelt würden und nun aufgrund der einzuhaltenden Abstände wohl in größere Gerichtssäle verlegt werden müssten.
Die Justizministerin Alma Zadic (von den Grünen) kündigte an, dass der Einsatz von Videotechnologie für die Einvernahme in Zivilverfahren mit einer Novelle des Corona Maßnahmengesetzes erweitert werde. Grundsätzlich wäre das auch für Scheidungen denkbar und könnte somit Abhilfe verschaffen.




Der Rechtsstaat muss auch in Ausnahmezuständen funktionieren. Gerichtliche Verfahren sind und werden daher auch weiterhin, wenn auch mit möglichen leichten Einschränkungen oder Verzögerungen, möglich sein. Auch Anträge wegen Umgangsrecht, Sorgerecht und Unterhalt sind daher weiterhin möglich. Um Nachteile zu vermeiden, sollte die beabsichtigte Scheidung nicht unbedingt aufgrund einer Situation wie der Corona-Virus-Pandemie hinauszögert werden. Die Einreichung der Scheidung und die anschließende Zustellung des Scheidungsantrages bestimmen den Zeitpunkt für den Wegfall des Ehegattenerbrechts, den Stichtag zur Berechnung des Endvermögens beim Zugewinn und den Zeitraum für den durchzuführenden Versorgungsausgleich Dies unabhängig davon, wie lange das Verfahren anschließend bis zum Scheidungsbeschluss dauert. Ein japanisches Unternehmen ist in der Corona-Krise auf eine Marktlücke gestoßen: Die Firma Kasoku aus Tokio bietet vom engen Zusammenleben gestressten Ehepaar ein möblierte Kurzzeit-Appartements zur Vermeidung von "Corona-Scheidungen". "Bitte wenden Sie sich an uns, bevor Sie eine ''Coronavirus-Scheidung'' erwägen", heißt es in der Werbung des Unternehmens, das voll möblierte Wohnungen als "zeitweise Zuflucht" aus der heimischen Enge offeriert. Eheleute sollen auf diese Weise die Möglichkeit haben, auch mal etwas Zeit getrennt zu verbringen. Wie in zahlreichen anderen Ländern auch sind in Japan wegen der Corona-Krise Schulen und Kitas geschlossen, die Menschen sind aufgerufen zu Hause zu bleiben, viele arbeiten im Homeoffice. Kasoku bietet seine Corona-Zufluchten für umgerechnet etwa 35 Euro am Tag an. Darin enthalten ist das Angebot einer halbstündigen Scheidungs-Beratung mit einem Rechtsexperten. Seit Beginn des neuen Services am 3. April hätten 20 Kunden gebucht, sagte Sprecher Kosuke Amano. Darunter sei etwa eine Frau, die nach einem heftigen Streit mit ihrem Mann aus der gemeinsamen Wohnung geflohen sei. Eine andere Kundin habe einfach die Nase voll davon, sich zu Hause die ganze Zeit um die Kinder zu kümmern, während ihr Mann Homeoffice mache. Tipp: Sollte es derzeit zu Diskussionen oder Streit im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht aufgrund der Gefahren des Corona-Virus geben, sollte regelmäßig der erste Schritt vor Anrufung des Gerichts sein, telefonischen Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen. Das Jugendamt kann Sie beraten und hilft auch bei einer Vermittlung mit dem anderen Elternteil. Im Falle eines gerichtlichen Streits wird das Jugendamt im gerichtlichen Verfahren angehört und spricht auch eine klare Empfehlung aus.


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Datum: 12.05.2020 - 16:25 Uhr
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