Rückläufige Insolvenzzahlen im April: Die gesetzlichen Hilfsmaßnahmen wirken
(PresseBox) - Das Statistische Bundesamt prognostiziert für die Unternehmensinsolvenzen im April einen deutlichen Rückgang um 13,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Ursache sind u.a. die staatlichen Corona-Hilfsmaßnahmen und die temporäre Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sowie die Einschränkung der Insolvenzantragsrechte. Inwiefern es zu einem starken Anstieg der Insolvenzzahlen zum Ende des Jahres kommt, hängt davon ab, ob weitere Hilfsmaßnahmen beschlossen werden und wie schnell sich das Konsumverhalten wieder normalisiert.
In seiner heutigen Pressemitteilung* prognostiziert das Statistische Bundesamt für den Monat April einen deutlichen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen um 13,4 Prozent (im Vergleich zum Vorjahresmonat). Das wäre der größte Rückgang seit Jahren. Erstmalig veröffentlicht das Bundesamt vorläufige Zahlen, die auf den aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland basieren, um frühzeitig aktuelle Entwicklungen aufzuzeigen.
Der Berufsverband der Insolvenzverwalter Deutschlands bestätigt diesen Rückgang. ?Seit April verzeichnen unsere Mitglieder einen Rückgang der Unternehmensinsolvenzen. Wir sehen, dass zum einen die staatlichen Finanzhilfen ihre Wirkung zeigen. Zum anderen sind temporär die Insolvenzantragspflichten ausgesetzt und die Antragsrechte der Gläubiger deutlich eingeschränkt. Das wirkt sich dann deutlich in der Statistik aus,? erläutert Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Berufsverbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands, VID.
Die Unternehmen versuchen mit den staatlichen Hilfen und aus eigener Kraft durch die Krise zu kommen. Durch die Aussetzung der Antragspflicht und die Vergabe von Staatshilfen warten viele erst einmal ab, wie schnell die derzeitigen Lockerungen zu einer wirtschaftlichen Wiederbelebung führen. ?Viele Unternehmen befinden sich derzeit noch in einer Art Schockstarre zwischen Hoffen und Bangen. Sie haben die Hoffnung wieder ins Fahrwasser zu kommen, wenn die Beschränkungen weiter gelockert werden, oder weitere Hilfen zu erhalten,? kommentiert Niering. Besonders betroffen sind u.a. die Tourismus- und Reisebranche, die Gastronomie, Messeveranstalter und das Gastgewerbe.
Von entscheidender Bedeutung ist aber auch das Wiederanspringen des deutschen Exportmotors und der schnelle Abbau der Kurzarbeit. ?Bei mehr als 10 Mio. Mitarbeitern in Kurzarbeit wird es schwer fallen kurzfristig wieder an das Niveau des Konsumverhaltens vor der Krise anzuknüpfen. Das wird branchenübergreifend zu spüren sein? so Niering weiter. Aber auch ein verändertes privates und berufliches Reiseverhalten sowie die durch die Krise beschleunigten Digitalprozesse werden Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen haben. ?Man darf nicht vergessen, dass selbst in wirtschaftlich guten Zeiten viele Unternehmen nur mit geringen Umsatzrenditen im niedrigen einstelligen Bereich gearbeitet haben. Da ist dann wenig finanzieller Spielraum vorhanden, deutliche Umsatzrückgänge über einen längeren Zeitraum abzufangen? so der VID Vorsitzende weiter.
*Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/05/PD20_163_52411.html;jsessionid=D8D82BACD5A914E79A780FFAB7B7CA41.internet8732
Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
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Der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands ist der Berufsverband der in Deutschland tätigen Insolvenzverwalter. Mit mehr als 470 Mitgliedern vertritt er die überwiegende Mehrheit dieser Berufsgruppe. Die Mitglieder verpflichten sich auf "Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung" und zur Zertifizierung nach ISO:9001. Damit setzt der Verband Maßstäbe für eine unabhängige, transparente und qualitativ anspruchsvolle Insolvenzverwaltung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist eine mindestens dreijährige Tätigkeit als Unternehmensinsolvenzverwalter.
Datum: 11.05.2020 - 13:30 Uhr
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