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Bayernpartei: Aufregung um Verfassungsgerichtsurteil ist völlig übertrieben

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(ots) - Am gestrigen Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil verkündet, das Aufsehen erregte. Danach sind die durch die Europäische Zentralbank (EZB) getätigten Ankäufe von Staatsanleihen teilweise mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, also verfassungswidrig. Nach Auffassung des Gerichtes habe die EZB nicht ausreichend aufgezeigt, dass etwa die für Sparer erheblichen negativen Auswirkungen durch die Vorteile der Anleihekäufe aufgewogen werden. Die EZB hat nun drei Monate Zeit, diesen Nachweis zu führen. Ansonsten darf sich die Bundesbank an den Anleihekäufen nicht mehr beteiligen.

Nach Ansicht der Bayernpartei ist der Wirbel, der um dieses Urteil entstanden ist, völlig übertrieben. Denn es wird sich nichts ändern. Die EU-Kommission etwa hat bereits betont, dass für sie EU-Recht Vorrang hat. Auch die Stellungnahmen aus der Bankenwelt, beispielsweise von der Commerzbank oder der Landesbank Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die Anleihekäufe weiter gehen. Das Urteil ist von daher vielleicht akademisch bemerkenswert aber bestenfalls halbherzig.

Dazu der Kommentar des Landesvorsitzenden der Bayernpartei, Florian Weber : "Im wahrscheinlich wichtigsten Punkt ist Karlsruhe leider eingeknickt. Denn die "Erkenntnis" des Gerichts, dass die EZB-Anleihekäufe keine monetäre - und damit verbotene - Staatsfinanzierung verschuldeter Euro-Staaten seien, ist völlig hanebüchen. Natürlich sind sie das, was sollten sie sonst sein? Wenn das Verfassungsgericht einer Katze, die im Pferdestall geboren wird, zuerkennt Pferd zu sein, dann ist das Tier juristisch Pferd. Die Realität sieht aber doch ganz anders aus.

Wir müssen daher leider davon ausgehen, dass die Enteignungen der Sparer weitergehen. Die EZB wird weiter Fakten schaffen und auch der rückwirkende Nachweis der Vorteilhaftigkeit wird ihr nicht schwerfallen. Für die einfachen Leute, die unter der Nullzinspolitik am meisten leiden, muss man leider konstatieren - außer Spesen nichts gewesen."





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Datum: 06.05.2020 - 10:43 Uhr
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