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Zeitschriften in Friseursalons zulässig

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(ots) - Unter Einhaltung der Hygieneregeln können Friseure ihren Kunden den beliebten Lesestoff anbieten

Bei dem seit heute wieder möglichen Friseurbesuch müssen die Kunden nicht auf das Lesen von Zeitschriften verzichten, wenn die bestehenden Hygieneregeln eingehalten werden. Darauf weisen der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Verband Deutscher Lesezirkel e.V. hin. In einer Information der zuständigen Berufsgenossenschaft (BGW) vom vergangenen Donnerstag ist dies nunmehr ausdrücklich klargestellt worden.

"Das Lesen von Zeitschriften beim Friseurbesuch ist für viele ein geschätzter Teil der Lebensqualität und Informationsvielfalt", sagt VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer. "Zur breiten Palette an Dienstleistungen des Friseurhandwerks gehören Zeitschriften als ein wichtiges Element des Serviceangebots und der Kundenzufriedenheit dazu. Wir freuen uns sehr, dass dieses Angebot nun wieder möglich ist", erklärt Michael Becker, Vorstandsmitglied des Verbands Deutscher Lesezirkel.

Quelle BGW-Info, Stand 30.4.2020: SARS-CoV Arbeitsschutzstandard Friseurhandwerk

https://www.vdz.de/nachricht/artikel/zeitschriften-in-friseursalons-zulaessig/

Pressekontakt:

Antje Jungmann
Leiterin Kommunikation
Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e.V.
Tel: +49 30 72 62 98 - 110
E-Mail: a.jungmann(at)vdz.de
Web: www.vdz.de
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Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/8830/4587329
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Datum: 04.05.2020 - 13:34 Uhr
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