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TÜV SÜD bietet Hygiene-Audits für Handel und Gewerbe

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(ots) - Die Sicherheit und Gesundheit von Angestellten und Kunden ist in Zeiten von Corona wichtiger denn je. Ob Läden vor der Wiedereröffnung stehen, erst vor kurzem aufgemacht haben oder sich die ganze Zeit über im laufenden Betrieb befinden: Die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen muss oberste Priorität haben. Doch welche Schutzmaßnahmen gelten überhaupt und wie können Handel und Gewerbe dafür sorgen, dass diese auch von den Mitarbeitern befolgt werden? Die TÜV SÜD Management Service bietet dafür ein spezielles Hygiene-Audit an.

Autohäuser, Friseure oder Schreibwarenladen - für alle gelten die neuen Regeln bezüglich Abstand und Hygiene. Gedanken, wie sie dies gewährleisten können, haben sich sicher alle schon gemacht. Doch ob diese Vorkehrungen ausreichen, ob alle Mitarbeiter sich gleich gut an die Vorschriften halten oder wie sichergestellt wird, dass sich nicht zu viele Kunden im Verkaufsraum aufhalten, ist oft fraglich. Gewissheit bietet hier ein Audit durch TÜV SÜD: Haben Handels- oder Gewerbe-Unternehmen das Corona-Hygiene-Audit bestanden, schaffen sie damit optimale Voraussetzungen, um die von Bund und Ländern empfohlenen Schutzmaßnahmen einzuhalten. "Indem Handels- und Gewerbe-Unternehmen ihren Hygiene-Status ermitteln zeigen sie damit auch Ihren Kunden und Mitarbeitern, dass sie deren Schutz und Sicherheit ernst nehmen", erklärt Juliane Sommer, Innovationsmentorin der TÜV SÜD Management Service.

Ansteckungsgefahr noch nicht gebannt

Die Ausbreitung von COVID-19 konnte zwar in den vergangenen Wochen verlangsamt werden, die Gefahr, sich mit dem Virus zu infizieren, ist jedoch nach wie vor gegenwärtig. Die Wochen des Stillstands und der Beschränkungen haben gezeigt, dass die Ausbreitung von COVID-19 durch ein striktes Einhalten von Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln verlangsamt werden kann. Damit sich die Infektionsgeschwindigkeit weiter verringert, ist es wichtig, die Entstehung neuer Infektionsketten zu vermeiden und alle Schutzmaßahmen so gut es geht einzuhalten - beruflich und privat. Die allgemeinen Regeln des Robert-Koch-Instituts oder der WHO sind mittlerweile größtenteils bekannt. Zur Wahrung des Arbeitsschutzes dienen aber auch die Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Länder, die sich laufend ändern können. Daher hat TÜV SÜD einen ausführlichen Kriterienkatalog für ein spezielles Corona-Hygiene-Audit entwickelt, mit dem Betriebe auf die Einhaltung der allgemein geltenden Hygienestandards untersucht werden. Das Audit findet unter Einhaltung der allgemein geltenden Hygienestandards vor Ort statt. Dabei wird geprüft, welche Hygienevorgaben bereits erfüllt werden und welche nicht.





Vorteile des Hygiene-Audits für Handel und Gewerbe

- Untersuchung des Hygiene-Status des Betriebes anhand eines ausführlichen Kriterienkatalogs - Überprüfung, der Umsetzung geltender Hygiene- und Schutzmaßnahmen im Betrieb - Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen anhand einer individuellen Maßnahmenliste - Dadurch Optimierung des Hygiene-Status - Kurzform des Prüfberichtes für die Verkaufsräume, um Kunden zu zeigen, dass Hygiene-Standards eingehalten werden.

Weitere Informationen über die neuen Corona-Hygiene-Audits gibt es hier: http://www.tuvsud.com/ms-hygiene-Audit .

Pressekontakt:

Sabine Krömer
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199, 80686 München
Tel.+49 (0) 89 / 57 91 - 29 35
Fax+49 (0) 89 / 57 91 - 22 69
E-Mailsabine.kroemer(at)tuev-sued.de
Internet http://www.tuvsud.com/de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/38406/4586958
OTS: TÜV SÜD AG

Original-Content von: TÜV SÜD AG, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.05.2020 - 11:00 Uhr
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