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Fieldfisher stellt juristische Hilfe zu Corona-bedingten Rechtsfragen auf dem eigenen COVID-19 Hub zur Verfügung

ID: 1812704


(PresseBox) - Die COVID-19 Pandemie trifft die Wirtschaft besonders hart. Wirtschaftsexperten rechnen jetzt schon mit einer drohenden, schwerwiegenden Rezession für Deutschland, die die Wirtschaft nachhaltig beeinflussen wird.

Damit einhergehend stellen sich auch vermehrt rechtliche Fragestellungen, die unter anderem Themen des Arbeitsrechts, Auswirkungen auf Liefer- und Produktionsbeziehungen, M&A-Transaktionen, der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen oder der Insolvenzantragspflicht umfassen. In diesem Zuge hat Fieldfisher mit seinen juristischen Experten aus den betreffenden Rechtsgebieten Leitfäden für die wichtigsten und aktuellsten rechtlichen Fragestellungen, unter Einbezug der neu-verabschiedeten "Corona-Gesetze", erstellt. Die zur Verfügung stehenden Leitfäden sollen Unternehmen als erste Hilfestellung für rechtliche Fragen in der Krise dienen.

Folgende Leitfäden stehen auf unserem COVID-19 Hub aktuell zur Verfügung:

Auswirkungen auf das Arbeitsrecht

Viele der im Rahmen der COVID-19 Pandemie beschlossenen Maßnahmen, wie das Kontaktverbot, dienen zwar der Eindämmung der Pandemie, gleichzeitig stellen diese zahlreiche Unternehmen deutschlandweit vor arbeitsrechtliche Herausforderungen. Neben der Schließung von Schulen und Kitas und den damit bedingten Herausforderungen für berufstätige Eltern, sind das Beantragen von Kurzarbeit aufgrund leerer Auftragsbücher oder das Arbeiten im Home Office gerade Themen, die Arbeitgeber zurzeit umtreiben. Mit dem Leitfaden "Auswirkungen auf das Arbeitsrecht" geben unsere Rechtsexperten aus dem Arbeitsrecht Arbeitgebern praktische Hinweise und Antworten auf eben diese arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Auswirkungen auf Liefer- und Produktionsbeziehungen

Immer mehr Unternehmen sehen sich mit dem Problem einer Standortschließung oder Produktionseinstellung konfrontiert. Dies führt letztlich bei vielen Unternehmen zu pandemiebedingten Lieferengpässen und -ausfällen. Für die in China und anderen gefährdeten Gebieten produzierenden Unternehmen stehen vor allem die Auswirkungen auf ihre Liefer- und Produktionsbeziehungen im Vordergrund. Eine zentrale Rolle kommt hierbei der "Force-Majeure-Klausel" in Lieferverträgen zu. Die Klausel zielt darauf ab, die Folgen für die Lieferbeziehung im Falle von "Force Majeure" bzw. höherer Gewalt zu regeln, beispielsweise inwieweit Verpflichtungen noch erfüllt werden müssen, welche Mitteilungen gemacht werden müssen, und ob es ein Sonderkündigungsrecht gibt. Der Leitfaden "Auswirkungen auf Liefer- und Produktionsbeziehungen" zeigt Unternehmen die Handlungsoptionen bei unterschiedlichen Lieferverträgen.





Auswirkungen des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG)  

Durch das neue COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz (COVInsAG) greifen zunächst bis Ende September 2020 einige Sonderregelungen beim Insolvenzantrag. Dies kann weitreichende Auswirkungen auf die Geschäftsführung haben und birgt Risiken, die erst Jahre später haftungsrelevant werden können. Erfahrungsgemäß machen Insolvenzverwalter Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer häufig erst kurz vor der Verjährung von Ansprüchen geltend. Sie werfen den Geschäftsführern Pflichtverletzungen vor, die diese zu dieser Zeit aufgrund mangelnder Erinnerung und Unterlagen kaum noch widerlegen und abwehren können. Der Geschäftsführer haftet dann mit seinem Privatvermögen. Mit einer guten Dokumentation und individuellen Absicherung können sich Organe vor Haftungsansprüchen schützen. Wir zeigen auf, welche Dokumente aus haftungsrechtlichen Gründen entscheidend sind und über Jahre gesondert archiviert gehören. Somit können sich Unternehmensführer durch eine Dokumentation externer und interner Ereignisse und Unternehmensvorgänge in der COVID-19 Krise gegen ein späteres Worstcase-Szenario absichern. Diese und weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden "Haftungsfragen für Geschäftsführer bislang gesunder Unternehmen".

Auswirkungen auf den Datenschutz

Auch in Zeiten von COVID-19 ist das Datenschutzrecht weiterhin einzuhalten. Allerdings lassen Nachrichten über Telekomunikationsunternehmen, die gespeicherte Bewegungsprofile ihrer Kunden mit dem RKI teilen, Zweifel an der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der sie konkretisierenden nationalen Gesetze ? in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ? in Krisenzeiten aufkommen. Zwar gilt es alle notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen, gleichzeitig rechtfertigt eine Ausnahmesituation nicht jeglichen Eingriff in das Datenschutzrecht. Unternehmen stehen zunehmend vor der Herausforderung ihre Fürsorgepflicht für die Belegschaft und DSGVO-konformes Handeln in Einklang zu bringen. Der Leitfaden "Auswirkungen auf den Datenschutz" bietet daher Antworten auf alle Fragen zu COVID-19 und Datenschutz im Beschäftigtenkontext in Deutschland.

Auswirkungen auf M&A-Transaktionen

Aufgrund der drohenden weltweiten Rezession werden Unternehmen und ganze Branchen zunehmend in eine wirtschaftliche Schieflage gebracht. Finanzierungen stehen auf dem Prüfstand, Zustimmungen von Gremien oder Behörden werden nicht mehr erteilt, mit der Folge, dass Investitionsentscheidungen verschoben und laufende Transaktionen abgebrochen oder ausgesetzt werden. Ein besonderes Augenmerk über mögliche Folgen der COVID-19 Krise wird fortan im Rahmen der Verhandlungen von Kaufvertragsklauseln auf Garantien zu legen sein: Kann der Verkäufer für eine Kündigung oder Verletzung wesentlicher Verträge des Zielunternehmens aufgrund der COVID-19 Krise in Anspruch genommen werden? Kann eine Bilanzgarantie für nicht gebildete Rückstellungen uneingeschränkt abgegeben werden? In unserem Leitfaden "Auswirkungen auf M&A-Transaktionen" werden die wesentlichen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf M&A-Transaktionen beleuchtet.

Veranstaltungsabsagen- und -verschiebung

Der Beschluss der Bundesregierung, Großveranstaltungen zunächst bis einschließlich zum 31. August zu verbieten, zwingt Veranstalter zur Absage vieler weit im Voraus geplanter Events. Auch die Unsicherheit darüber, ob die Maßnahmen nochmals verlängert werden, veranlasst Veranstalter, Veranstaltungen weit im Voraus zu verschieben. Hierdurch bringen Veranstalter beauftragte Dienstleister wie Eventagenturen, Hotels oder Cateringunternehmen in wirtschaftliche Not. Schließlich stellen sich zwischen den Veranstaltern und seinen Vertragspartnern rechtliche Fragen: Bleiben die Zahlungspflichten des Veranstalters gegenüber den Vertragspartnern trotz Absage der Veranstaltung bestehen? Kann der Veranstalter bereits geleistete Zahlungen herausverlangen? Was heißt das für die Ausgestaltung künftiger Veranstaltungsverträge? Diese und andere Fragen werden in unserem Leitfaden "Veranstaltungsabsagen und ?verschiebung" beantwortet.

Die aufgeführten Leitfäden sind nur ein Auszug an Informationen, die wir zur Beantwortung rechtlicher Fragestellungen im Rahmen der COVID-19 Pandemie zur Verfügung stellen. Auf unserem Fieldfisher COVID-19 Hub finden sie alle weiteren Informationsmaterialien in deutscher und englischer Sprache, die unsere Experten für sie aufbereitet haben. Für Fragen stehen Ihnen natürlich auch unserer Ansprechpartner im jeweiligen Rechtsgebiet für eine Beratung zu Verfügung.

Fieldfisher ist eine europäische Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in vielen der dynamischsten Sektoren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit besonderem Fokus auf Energie & natürliche Ressourcen, Technologie, Finanzen & Finanzdienstleistungen, Life Sciences und Medien. Unser Unternehmen umfasst mehr als 1.550 Mitarbeiter an 25 Standorten in Amsterdam, Barcelona, Peking, Belfast, Birmingham, Bologna, Brüssel, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Guangzhou, Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Manchester, Mailand, München, Paris, Rom, Shanghai, Turin, Venedig und Silicon Valley.


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Fieldfisher ist eine europäische Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in vielen der dynamischsten Sektoren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit besonderem Fokus auf Energie&natürliche Ressourcen, Technologie, Finanzen&Finanzdienstleistungen, Life Sciences und Medien. Unser Unternehmen umfasst mehr als 1.550 Mitarbeiter an 25 Standorten in Amsterdam, Barcelona, Peking, Belfast, Birmingham, Bologna, Brüssel, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Guangzhou, Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Manchester, Mailand, München, Paris, Rom, Shanghai, Turin, Venedig und Silicon Valley.



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Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 29.04.2020 - 12:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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