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Nüßlein / Maag: Strukturen der gesundheitlichen Daseinsvorsorge sichern

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(ots) - Corona-Schutzschirm wird erweitert

Das Bundesministerium für Gesundheit hat angekündigt, zeitnah durch Rechtsverordnung den finanziellen Rettungsschirm auf solche Gesundheitsberufe und Einrichtungen auszuweiten, die in besonderer Weise von Fallzahlrückgängen betroffen sind. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, und die gesundheitspolitische Sprecherin, Karin Maag:

Georg Nüßlein: "Der Corona-Schutzschirm wird ausgeweitet. Dies ist ein wichtiges Signal, um die zahnärztliche Versorgung, die Versorgung mit Heilmitteln wie Physio- und Ergotherapie sowie die Versorgung mit Mutter/Vater-Kind-Kuren sicherzustellen. Physiotherapeuten und sonstige Heilmittelerbringer werden beispielsweise einmalige Ausgleichszahlungen zusätzlich zu den bereits vom Deutschen Bundestag und den Ländern beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen wie Kurzarbeitergeld oder Soforthilfe für Selbstständige bekommen. Für drei Monate erhalten Heilmittelerbringer eine einmalige Ausgleichszahlung in Höhe von 40 Prozent der Vergütung, die sie im vierten Quartal 2019 von der Gesetzlichen Krankenversicherung erhalten haben.

Auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Mutter/Vater-Kind-Kuren werden nun wie andere Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen unterstützt und erhalten Ausgleichszahlungen in Höhe von 60 Prozent ihrer Einnahmeausfälle. Gerade in Zeiten, in denen die häusliche Gewalt aufgrund der Ausgangsbeschränkungen zunimmt, halte ich dies für besonders wichtig.

Nun sind weitere zentrale Leistungserbringer vom Schutzschirm erfasst. Insgesamt behalten wir alle Leistungserbringer im Blick."

Karin Maag: "Gesundheitliche Versorgung ist Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb müssen wir unsere Versorgungsstrukturen auch für die Zeit nach der Corona-Krise sichern. Neben den Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen sowie den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten gehören dazu auch die Zahnärztinnen und Zahnärzte ebenso wie die Heilmittelerbringer und Einrichtungen für Mutter-Vater-Kind Kuren.





Deshalb ist es folgerichtig, dass die Bundesregierung Hilfen für weitere Gesundheitsberufe und Einrichtungen auf den Weg bringt, die bereits bestehende Unterstützungsmaßnahmen ergänzen. Die Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass ihr Zahnarzt, Physiotherapeut oder Logopäde seinen Betrieb auch nach der Krise weiter fortführen kann. Insbesondere für Eltern müssen nach dieser familiären und sozialen Ausnahmesituation ausreichend Plätze für Mutter-Kind bzw. Vater-Kind-Kuren zur Verfügung stehen. Deshalb ist es konsequent, dass finanzielle Einbußen, die durch abgesagte Termine entstehen, aufgefangen und bestehende Strukturen dadurch direkt gesichert werden.

Nachdem wir in einem ersten Schritt die Bereiche in den Blick genommen haben, die zur Identifizierung und gesundheitlichen Versorgung von Corona-Infizierten den größten Beitrag leisten oder wie die Krankenhäuser sogar Sonderopfer bringen, kommen wir nun unserer Zusage nach und schaffen verlässliche Maßnahmen für weitere Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Dort wo wir Gesundheitsangebote der Situation angepasst haben etwa durch ärztliche Videoberatung, sichern wir auch eine verstärkte Inanspruchnahme durch die Patienten finanziell ab. Das sichert die Versorgung dort, wo sie trotz der Pandemie nicht warten kann."

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Datum: 14.04.2020 - 15:14 Uhr
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