Der Essenszuschuss als staatliche Subvention während der Corona-Pandemie
Auch während der Corona-Krise können Unternehmen durch die Sachbezugsregelung Kosten sparen
(PresseBox) - Die Corona-Krise und die damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen haben schon jetzt erhebliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Um bundesweite Insolvenzen zu verhindern, unterstützen Bund und Länder betroffene Unternehmen mit Zuschüssen und Krediten in Milliardenhöhe.
Neben diesen aktuellen Subventionen kommt Hilfe von einer alteingesessenen, aber nicht minder aktuellen Seite: Denn auch in Krisenzeiten behalten die Sachbezugsregelungen ihre Gültigkeit und können von Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Vor allem der steuerlich begünstigte Essenszuschuss bietet sich nun als Möglichkeit an, die Kosten für Mitarbeiter zu reduzieren ? auch wenn diese im Homeoffice und/oder in Kurzarbeit arbeiten. Durch eine Gehaltsumwandlung können Unternehmen so pro Monat und Mitarbeiter einen Überschuss von bis zu 13 ? erwirtschaften. Gleichzeitig ermöglichen sie ihren Mitarbeitern einen Benefit, der für diese ein monatliches Plus von bis zu 50 ? bedeutet.
Die Digitalen Essensmarken von Hrmony
Der Essenszuschuss ist explizit auch für die Mittagspause im Homeoffice vorgesehen, da er in Form von Essensmarken eine Alternative zur Betriebskantine darstellt. Für eine vereinfachte Handhabung hat das Berliner Startup Hrmony die Digitalen Essensmarken entwickelt, mit denen der Essenszuschuss per App eingelöst werden kann.
Nach dem Erwerb der Mahlzeit in einem Geschäft, Restaurant oder durch einen Lieferdienst wird der abfotografierte Beleg über die App an Hrmony gesendet und dort auf die höchstmögliche Erstattung hin geprüft. Die Summe aller Erstattungen eines Monats wird dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung an den Mitarbeiter ausgezahlt.
Das Berliner Startup Hrmony
Das 2015 gegründete Startup Hrmony hat es sich zur Aufgabe gemacht, Mitarbeiter-Benefits zu digitalisieren ? auf einem unkomplizierten, absolut rechtssicheren Niveau und mit möglichst wenig Aufwand für Unternehmen, Mitarbeiter und Finanzbehörden. Mittlerweile betreut das Berliner Unternehmen mehr als 650 Kunden in ganz Deutschland.
Weitere Informationen über die Produkte von Hrmony und ausführliches Informationsmaterial erhalten sie auf der Firmenwebsite www.digitale-essensmarken.de, unter 030 567 950 39 oder hallo(at)hrmony.de.
Die digitale Essensmarken des Berliner Startups Hrmony bietet Unternehmen die Möglichkeit einer Work-Life-Balance innerhalb des Unternehmens. Da digitale Essensmarken nicht mehr vorgelegt werden müssen, entfallen auch die bisher notwendigen Akzeptanzpartner. Arbeitnehmer können so ihre Mittagspause frei gestalten. Ob es der Italiener um die Ecke oder der Chinese zwei Straßen weiter ist: Die digitalen Essensmarken ermöglichen eine freie Wahl der Gastronomiebetriebe - inklusive Supermarkt, Bäckerei und Fleischerei. Zusätzlich sparen Arbeitgeber pro Jahr und Arbeitnehmer 129 ? monatlich.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die digitale Essensmarken des Berliner Startups Hrmony bietet Unternehmen die Möglichkeit einer Work-Life-Balance innerhalb des Unternehmens. Da digitale Essensmarken nicht mehr vorgelegt werden müssen, entfallen auch die bisher notwendigen Akzeptanzpartner. Arbeitnehmer können so ihre Mittagspause frei gestalten. Ob es der Italiener um die Ecke oder der Chinese zwei Straßen weiter ist: Die digitalen Essensmarken ermöglichen eine freie Wahl der Gastronomiebetriebe - inklusive Supermarkt, Bäckerei und Fleischerei. Zusätzlich sparen Arbeitgeber pro Jahr und Arbeitnehmer 129 ? monatlich.
Datum: 09.04.2020 - 16:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1808459
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 79 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Der Essenszuschuss als staatliche Subvention während der Corona-Pandemie
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Hrmony GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).