Mit dem ZEQ-Rechner die Refinanzierung der Erlösausfälle berechnen
Mannheim, 06.04.2020 - ZEQ entwickelt COVID-19 Refinanzierungsrechner für die Berechnung der Refinanzierung von Erlösausfällen.
(IINews) - Das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz soll Einnahmeausfälle aufgrund der Freihaltung von Ressourcen für COVID-19-Patienten in den Kliniken kompensieren und deren Liquidität sichern. Die Komplexität des Erlösspektrums deutscher Krankenhäuser lässt befürchten, dass die Leistungen aus dem Gesetz hierfür nicht ausreichen werden. ZEQ stellt nun ein Tool zur Verfügung, mit denen Krankenhaus-Geschäftsführer die finanziellen Auswirkungen der Pandemie für ihre Einrichtung berechnen können.
Viele Krankenhäuser in Deutschland halten zur Zeit Ressourcen für die prognostizierte Zunahme an COVID-19-Erkrankten frei. Dies ist einerseits ein Beleg für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens in Krisenzeiten. Andererseits entgehen den Kliniken täglich umfangreiche Erlöse - u. a. aus elektiven Operationen, die auf unbestimmte Zeit verschoben werden müssen. Hieraus ergeben sich für die betriebswirtschaftlich Verantwortlichen Unsicherheiten bezüglich der Ergebnisentwicklung.
Mit dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie wirtschaftlich zu unterstützen. Im Sinne der Liquiditäts- und Ergebnissicherung stehen Krankenhausgeschäftsführer nun vor der Aufgabe, die Auswirkung der gesetzlichen Refinanzierungselemente für die eigene Klinik zu bewerten und bei nicht ausreichender Refinanzierung Hinweise zur Optimierung der Instrumente politisch zu formulieren.
Um diesen Prozess zu unterstützen, hat ZEQ einen COVID-19 Refinanzierungsrechner entwickelt und stellt diesen kostenlos auf der Seite zeq.de/covid-19.html zur Verfügung. Dabei liegt der Schwerpunkt des Tools auf der Berechnung der Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle. Zudem wird die Aufstockung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes ab dem 01.04.2020 in die Berechnung einbezogen.
Nachdem der ZEQ-Szenariorechner bereits seit mehreren Wochen die Ressourcenplanungen in den deutschen Kliniken unterstützt, erhalten Krankenhausentscheider mit dem ZEQ-COVID-19 Refinanzierungsrechner nun auch ein Tool zur betriebswirtschaftlichen Steuerung in der Krise.
Themen in diesem Fachartikel:
covid
19
corona
corona
pandemie
krankenhaeuser
kliniken
zeq
refinanzierungsrechner
covid
19-refinanzierungsrechner
covid
19-krankenhausentlastungsgesetz
zeq
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
ZEQ ist eine der führenden Unternehmensberatungen für Krankenhäuser, Psychiatrien und Rehakliniken. Zu den Kunden gehören über 400 Kliniken im deutschsprachigen Raum - darunter zahlreiche Universitätskliniken sowie große private und öffentliche Klinikverbünde. Vorrangiges Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit von Kliniken zu verbessern. Dazu bietet ZEQ Beratung in den Feldern Strategie, Prozesse, Wirtschaftlichkeit und Qualitätsmanagement an. Das Leistungsspektrum wird durch Befragungen und das Seminarangebot im ZEQ Management Campus und auf der E-Learning-Plattform www.klinikcampus.de abgerundet. 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 erhielt das Unternehmen in einer Studie von brand eins Wissen die Auszeichnung "Beste Berater" für die Branche Health Care. 2017 wurde ZEQ als einzige reine Krankenhausberatung in derselben Studie unter die Top-Strategieberatungen Deutschlands gewählt.
Sie können diese Pressemitteilung - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf unsere Homepage auf Ihrer Webseite kostenlos verwenden
Am Victoria-Turm 2, 68163 Mannheim
Datum: 06.04.2020 - 17:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1807286
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Nico Kasper
Stadt:
Mannheim
Telefon: 01573/ 300 8 402
Kategorie:
Gesundheit & Medizin
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 95 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Mit dem ZEQ-Rechner die Refinanzierung der Erlösausfälle berechnen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ZEQ AG (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).