zu Notstandsparlament
(ots) - Zunächst einmal hat der Bundestag in seiner bisher letzten Sitzung demonstriert, dass er selbst unter besonderen Bedingungen handlungsfähig ist. Dabei hat er das Quorum für seine Beschlussfähigkeit gesenkt und faktisch eine Art Notstandsklausel geschaffen. Um Gesetze zu verabschieden, muss bis auf Weiteres nur noch ein Viertel der 709 Abgeordneten zusammentreten. Bislang lag das Quorum bei der Hälfte. Das stärkste Argument gegen Schäubles Idee ist aber, dass das Grundgesetz im Zuge der Krise längst vielfach außer Kraft gesetzt wurde. Dies ist fatal genug. Man sollte diese Notstandsanmutung nicht weiter treiben, als es unbedingt nötig ist.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
hartmut.augustin(at)mz-web.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/47409/4564855
OTS: Mitteldeutsche Zeitung
Original-Content von: Mitteldeutsche Zeitung, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 05.04.2020 - 17:33 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1806923
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Halle
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 92 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"zu Notstandsparlament
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).