Arbeiterwohlfahrt schlägt steuerfreien Monat für Pflegekräfte vor
(ots) - Der Geschäftsführer der Arbeiterwohlfahrt Nordrhein-Westfalen (Awo), Uwe Hildebrandt, hat den Vorstoß von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kritisiert, Pflegekräften im Angesicht der Belastung durch die Corona-Pandemie einen Bonus bis zu 1500 Euro steuerfrei zu gewähren. Er schlug stattdessen vor, Scholz solle den Pflegekräften einen steuerfreien Monat gewähren. Der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Dienstag) sagte Hildebrandt: "Es wäre sympathischer, wenn der Staat einen Monat auf Steuern und Sozialabgaben verzichten würde und die Pflegekräfte ihr Bruttogehalt bekämen." Wenn die Awo ihren Mitarbeitern einen Bonus zahlen wollte, müsste sie laut dem Geschäftsführer die Bewohner zur Kasse bitten. Der steuerfreie Monat vom Staat wäre hingegen ein "echtes Dankeschön". Hildebrandt betonte, dass er vor seinen Mitarbeitern den Hut ziehe. Gleichwohl appellierte er an die Politik, die Ausrüstung mit Schutzausrüstung zu sichern. "Wenn wir allen Mitarbeitern einen Mundschutz geben würden, müssten wir in drei Tagen alle Häuser zumachen, weil wir keine Masken mehr hätten. Die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts können wir gar nicht umsetzen", sagte Hildebrandt.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2627
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/30621/4560525
OTS: Rheinische Post
Original-Content von: Rheinische Post, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 31.03.2020 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1805214
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Düsseldorf
Telefon:
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 91 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Arbeiterwohlfahrt schlägt steuerfreien Monat für Pflegekräfte vor
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).