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Gastronomie mal anders - was man als Foodtrucker wissen sollte

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(IINews) - Die Gastronomie steckt Jahr für Jahr immer wieder in einem neuen Wandel der Zeit. Denn längst sind normale Restaurants nicht immer konkurrenzfähig, wenn sie ihren Gästen nicht immer wieder etwas Außergewöhnliches auftischen können. Stammgäste sind verwöhnt und gieren selbst nach einigen Jahren als Gast im selben Haus immer wieder nach Neuigkeiten in der Gastronomie. Da kommen einzigartige Geschäftsideen, außergewöhnliche Rezepturen und Kompositionen der Gericht grundsätzlich gut an.

Besonders in Großstädten, wie Berlin, Hamburg und Frankfurt, muss man als Gastronom sich stets neu erfinden. Gastronomie einmal aus einer ganz anderen Perspektive zu sein, das ist das trendige Footrucking. Denn hier wird Spezielles besonders originell angeboten. Meist sind es saftige Burger in Eigenkompositionen und auch andere Foods fürs Take away oder auch in handlichen Portionen zum sofort verzehren. Foodtrucks sieht man heutzutage immer häufiger und was man benötigt, diese etwas andere Gastronomie umzusetzen, haben wir hier einmal kurz angerissen.

Eigentlich nur ein Imbisswagen mit Pfiff

Grundsätzlich ist der Foodtruck nur ein eigens umgebauter Imbisswagen der Superlative. Und die Herkunft könnte aus den USA sein. Denn dort existieren diese Trucks schon seit geraumer Zeit. Dort werden Hotdogs und Spareripps und Co. aus diesen mobilen Trucks angeboten. Doch der Renner sind dort wie hierzulande die Burger-Kreationen. Das Besondere an den Foodtrucks ist zunächst ihre Mobilität. Während das Restaurant nicht mal eben von A nach B ziehen kann, tut dies der Truck ständig. Dort, wo Festivals, Veranstaltungen und Events sind, steht mindestens ein Truck für die Verpflegung der Gäste. Und auch auf privaten Festlichkeiten und Partys sieht man die Trucks immer mehr. Der Umgestaltung eines Trucks zum Foodtruck sind dem Eigentümer des Vehikels keine Grenzen gesetzt. Doch grundlegend sollte man bestimmte Reglements und behördliche Auflagen befolgen und zwar gründlich. Denn das Gesundheitsamt und Ordnungsamt verstehen in puncto Vorschriften bezüglich der Hygiene, Schmutzwasserversorgung und Co. keinen Spaß. Da müssen Dinge wie Infektionsschutz-Belehrungen beim Gesundheitsamt befolgt werden, ein Gesundheitszeugnis ausgestellt werden, die Erlaubnis zum Führen und Öffnen eines Foodtrucks, der Gewerbeschein, dann die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der Gewerbeaufsicht, die Lebensmittelhygieneschulung, Schanklizenz und, und, und. Erst dann, wenn man alle wichtigen Formulare und Berechtigungen in der Tasche hat, kann man loslegen.





Die Ausstattung

Jeder Fantasie sind bei der Gestaltung des eigenen Trucks fast keine Grenzen gesetzt. Solange sie unter fern Gesichtspunkten der Hygienevorschriften fallen und die Mindestausstattung vorhanden ist, steht dem nichts im Weg. Was sein muss: Sind jeweils ein Tank für Trinkwasser und Abwasser. Aufbewahrungsmöglichkeiten für Arbeitsmaterialien, Reinigungsmittel und auch für die Lebensmittel. Kühl- und Gefriermöglichkeiten. Arbeitsplatten, die abwaschbar sind, elektrische Geräte und der Herd oder Grill natürlich. Grundsätzlich benötigt man, wenn man von öffentlichen Flächen aus zukünftig verkaufen möchte, eine Sondernutzungsgenehmigung nach § 16 des jeweiligen Landes-Straßengesetzes. Diese wiederum ist nicht leicht zu bekommen. Viele Foodtrucker gehen daher Kooperationen mit Firmen ein, um von deren privaten Flächen aus agieren zu können. Unter dem am Ende aufgeführten Link findet man einen sehr interessanten Artikel über Foodtrucker und was man immer schon über diese Spezies der besonderen Gastronomie wissen sollte.


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Datum: 29.03.2020 - 18:29 Uhr
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