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Amtsgericht Hamburg St. Georg: Gutachtern Tendenzen vorgegeben?

ID: 1802634


(IINews) - Der Verdacht, dass das Amtsgericht Hamburg St. Georg, ihnen willfährige Sachverständige für die Begutachtung von Personen beauftragt, wie lt. SZ deutschlandweit übrigens nicht unüblich, konnte erhärtet werden.
So auch in dem, aus den Medien bekannten Fall „Zwangsräumung am Chapeaurougeweg“, dem Fall einer beabsichtigten Zwangsräumung aus niederen Beweggründen eines traumatisierten, 10-jährigen Mädchens und seines treusorgenden Vaters.
Dieser Vermieter, kein unbeschriebenes Blatt im rüden Umgang mit seinen Mietern, verdient durch seine Klagefreudigkeit gegen seine Mieter, sowohl finanziell (Einnahmen durch Gerichtsgebühren) als auch durch die Sicherung von Richterplanstellen, bei der Justiz in Hamburg besondere Würdigung. Für einige Richterinnen und Richter und deren verwandtschaftliches und freundschaftliches Umfeld gilt diese besondere Würdigung auch hinsichtlich seines umfangreichen Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen in guten Wohnlagen, die immer mal wieder, auch mit Hilfe der Justiz, frei werden.
In der Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes war bis Ende 2019 die, für ihre besondere Rechtsauslegung bekannte Richterin, Dr. Ira Koops, zuständig, deren scheinbare Auffassung über unseren Rechtsstaat aus der Berichterstattung zu „Missbrauchsvorwürfe gegen Amtsgericht St. Georg“ nicht unbekannt ist. Ihre damals enge Mitarbeiterin und Rechtspflegerin, Nora de la Motte, verweigerte November 2019 gegen jegliche geltende Rechtsprechung und Rechtsnormen dieser kleinen Familie den begründeten und mit div. Gutachten untermauerten Vollstreckungsschutz (§ 765 a ZPO) gegen die Zwangsräumung. Der fragwürdige Räumungsbeschluss wurde von der Richterin Dr. Ira Koops erlassen.
Nur öffentlicher Druck, durch die Einmischung der NDR-Sendung MARKT („Ärger mit Vermieter: Zwangsräumung droht“), erreichte in letzter Sekunde die Abwendung des Schicksals der kleinen Hartz IV-Familie, die auch unter ihren Nachbarn sehr beliebt ist, öffentlich rechtlich in einer Notunterkunft untergebracht zu werden.




Der Rechtspflegerin, Nora de la Motte, reichten geltende Rechtsprechung und Gutachten von Ärzten und Therapeuten des traumatisierten Kindes nicht. Sie bestimmte: das Kind müsse nun durch einen, von ihr ausgewählten Sachverständigen, Dr. med. Fabian Blobel, begutachtet werden. Er soll gutachterlich feststellen, ob die Durchführung (und das Erleben am eigenen Leib) einer Zwangsräumung (mit den Folgen der Anschließenden Unterbringung in einer Notunterkunft) für das, durch einen behördlichen Kindesentzug traumatisierte Kind, Auswirkungen auf ihre Psyche und ihre Gesundheit haben könnte. Der 62-jährige Vater äußerte sich verwundert: „Sämtliche 6 zuvor beteiligten Richterinnen und Richter des Amts- und Landgerichtes hatten ausgerechnet an diesem Zusammenhang und dem Schaden für das Kind in ihren Begründungen KEINE Zweifel! Bevor das Fernsehen auf den Fall aufmerksam wurde, ignorierten sie diesen nur zu Gunsten der Vermieterinteressen“
Im Internet ließ sich über diesen Arzt nur wenig sachdienliches, zur Seriosität, Eignung für diese Aufgabe und Qualifikation recherchieren. Bekannt ist allerdings, dass lt. Frontal 21 deutschlandweit 75 % aller Sachverständigengutachten über Personen falsch und/oder fehlerhaft und lt. SZ viele durch sog. Richter-Gutachterverhältnisse absichtlich falsch sind.
Das Gericht sollte aufklären, nach welchen Richtlinien oder Verwaltungsnormen an diesem Gericht die Auswahl der Sachverständigen erfolgt. Nach weiteren Informationen zu dem Sachverständigen, seiner Eignung für diese Aufgabe und seiner Arbeitsweise wurde es befragt. Dieses Gericht, dass die Frage in den Medien aufwarf: „wieder Justizunrecht am Amtsgericht Hamburg St. Georg?“, verweigerte der betroffenen Familie die Auskünfte in Gänze.
Der besorgte Vater ermittelte inzwischen, dass dieser Sachverständige, Dr. Blobel, als Facharzt weder bei der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) Mitglied/angeschlossen ist, noch eine kassenärztliche Zulassung hat, noch der Ärztekammer Hamburg oder einem sonstigen Berufsfachverband angehört.
Daraufhin bat der Kindesvater berechtigterweise Herrn Dr. Blobel persönlich um Beantwortung verschiedener Fragen zur Abklärung seiner Seriosität, seiner Eignung für diese Aufgabe, seiner Abhängigkeit von Gerichtsaufträgen, seiner Qualifikationen etc. (Auszüge der Fragen und Begründungen finden sich auch bei familiengutachten.info)
KEINE dieser Fragen konnte oder wollte Herr Dr. Blobel beantworten oder gar durch Dokumente oder Links belegen! Stattdessen drängte er auf einen Begutachtungstermin.
Verständlicherweise lehnte der Vater nun, basierend auf § 406 ZPO den Sachverständigen, ausführlich begründet und durch Beweise belegt, ab. Gleichzeitig nahm er sein Vorschlagsrecht gem. § 404 ZPO wahr, als Partei selbst einen Sachverständigen vorzuschlagen. Er schlug 2 Sachverständige vor, den Leiter der Kinderpsychiatrie des UKE Hamburg und den Leiter der Kinderpsychiatrie des Kinderkrankenhauses Wilhemstift, Hamburg.
Die erwähnte Rechtspflegerin, Frau Nora de la Motte, lehnte, OHNE näher auf die Umfangreichen Bedenken des Vaters einzugehen und die wichtigen Fragen zu beantworten, per Beschluss den Ablehnungsantrag des Vaters knallhart ab. Die Vorschläge und das Recht des Vaters auf Vorschlag eines Sachverständigen wurden gleich gänzlich ignoriert.
Betrachtet man dieses Verfahrens gegen die kleine, notleidende Familie und die beteiligten Akteure kann nun der Verdacht, am Amtsgericht Hamburg St. Georg über das nicht ohne Grund zur „Hamburger Justiz: verstecken vor dem Volk“ berichtet wurde, wird mit unseriösen Methoden gearbeitet und vorsätzlich geltendes Recht gebeugt, erhärtet werden.
Seit langem gilt dieses Gericht aufgrund seiner unzuverlässigen Verwaltung und auffälligen Richterschaft als das schlechteste Gericht der Stadt.


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Bereitgestellt von Benutzer: michaelk
Datum: 21.03.2020 - 08:36 Uhr
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