Task-Force COVID-19: Schutzschirm jetzt aufspannen! / Bürokratie darf Patientenversorgung nicht behindern!
(ots) - Die gesetzlichen Krankenkassen müssen ihre Verwaltungsanforderungen den aktuellen Umständen der COVID-19-Pandemie anpassen.
Besondere Umstände erfordern besondere Maßnahmen. Um die notwendige Versorgung der Patienten unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie durch die Sanitätshäuser aufrechtzuerhalten und auch weiterhin zu garantieren, hat sich die Task-Force COVID-19 an den GKV-Spitzenverband gewandt und dringend Verwaltungsvereinfachungen bei der Versorgung der Patienten mit Hilfsmitteln gefordert. Hierbei geht es auch darum, die Zahl der Personenkontakte im Gesundheitswesen zu reduzieren.
Während die Bundesregierung dazu aufruft, soziale Kontakt auf ein Mindestmaß zu minimieren und sich die Krankenhäuser konkret auf die Pandemie vorbereiten, müssen ebenso die Krankenkassen ihre bürokratischen Abläufe anpassen und beschleunigen. Ohne schnellere, unbürokratische Genehmigungsverfahren, mit denen eine Vermeidung unnötiger Arztbesuche verbunden ist, droht eine Beschleunigung der Pandemie und eine Unterversorgung der Patientinnen und Patienten mit Hilfsmitteln. Denn so wesentlich die umfassende Steuerung der Kosten und Budgets unter normalen Umständen sinnvoll und gerechtfertigt ist, desto mehr ist jetzt zum Beispiel bei der Versorgung mit Beatmungsgeräten, Pflegebetten sowie anderen Hilfsmitteln Geschwindigkeit gefragt. Damit verbunden wäre genauso eine Entlastung der Mittarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen bei der Prüfung und Genehmigung von Versorgungen.
Nicht zuletzt stellt die notwendige Versorgung aller Patientinnen und Patienten in der gegenwärtigen Notsituation, auf die zum Teil die Länder bereits mit dem Ausruf des Katastrophenfalls und teilweisen Ausgangssperren reagieren, eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Dieser Aufgabe wollen wir uns gemeinsam mit den Krankenkassen stellen und empfehlen für die Bewältigung daher dringend folgende Maßnahmen:
Die Forderungen der Task-Force COVID-19:
Patientinnen und Patienten,
... die aus Kliniken (teils vorzeitig) entlassen werden müssen, sollen für ihre weitere notwendige Versorgung nicht auf eine Genehmigung des Kostenträgers warte n müssen! Daher: Wegfall des Genehmigungsvorbehalts bei Krankenhausentlassungen.
... die aufgrund eines Notfalls oder in Eilfällen wie zum Beispiel nach Unfällen schnell mit notwendigen Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren, Pflegebetten etc. versorgt werden müssen, kann den unter Bedingungen der gegenwärtigen Notsit uation nicht der Zwang der Vorlage eines ärztlichen Rezepts abverlangt werden. D ies ist schon allein aufgrund einer von der Bundesregierung geforderten Reduzier ung unnötiger Personenkontakte geboten. Daher: Verzicht auf das Rezept in Not- und Eilfällen für die Zeit der Pandemie.
... die auf eine Versorgung nach einer ambulanten Operation auf Hilfsmittel ange wiesen sind, kann bis auf Weiteres nicht der Zwang der Vorlage eines ärztlichen Rezepts abverlangt werden. Daher: Wegfall der ärztlichen Verordnung nach ambulanten Operationen für die Zei t der Pandemie.
... für die bereits eine Erstgenehmigung für die Versorgung vorliegt und damit d ie Notwendigkeit aus medizinischer Sicht festgestellt ist, dürfen nicht gezwunge n werden, ein Rezept für die Folgeversorgung vorzulegen, sodass weder die Betrof fenen noch deren Pflegedienste oder -personen deshalb eine Arztpraxis aufsuchen müssen. Daher: Verzicht auf das Rezept bei Folgeversorgungen.
... die in der gegenwärtigen Notsituation und der dadurch bedingten Belastung de s Gesundheitswesens auf Arzttermine verzichten müssen, dürfen nicht durch Befris tung bestraft werden. Daher: Verlängerung der Rezeptgültigkeit von derzeit max. 28 Tagen auf mindesten s drei Monate.
Des Weiteren fordern die Verbände für die Zeit der Corona-Epidemie:
- Verlängerung der Lieferfristen für einen Übergangszeitraum, da sich bei einigen Betrieben schon Lieferengpässe und Zusatzbelastungen abzeichnen - Erhöhung der derzeitigen unterschiedlichen Genehmigungsfreigrenzen für einen Übergangszeitraum auf einheitlich 1.500,00 Euro, um eine schnelle Versorgung sicherzustellen - Verzicht auf persönliche Unterschriften bei Lieferscheinen, Empfangsbestätigungen etc. - Digitale Einweisung in Hilfsmittel erlauben, wo es möglich ist
Für die Leistungserbringer ist es zudem wichtig, dass Übergangsregelungen einheitlich für alle Krankenkassen geschlossen werden.
Über die Task-Force COVID-19:
In der Task-Force COVID-19 haben sich folgende Verbände zusammengeschlossen: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik, EGROH eG, Nowecor, RSR Reha-Service-Zing, rehaVital Gesundheitsservice GmbH, Verband Versorgungsqualität Homecare e.V., Sanitätshaus Aktuell AG und der Zentralverband Orthopädieschuhtechnik. Gemeinsam Vertreten sie Leistungserbringer in Deutschland, die mehr als 30 Millionen Patientenversorgungen jährlich verantworten und mehr als 4.500 Hauptbetriebe vertreten, die für eine wohnortnahe und qualitätsgesicherte Versorgung stehen.
Pressekontakt:
Kirsten Abel
Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9, 44135 Dortmund
Telefon: 0171 5608125
E-Mail: kommunikation(at)biv-ot.org
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/108324/4552398
OTS: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
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Datum: 19.03.2020 - 15:57 Uhr
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