Prozesskosten-Finanzierer Profin will den VW-Diesel-Vergleich mit Gegenangebot aushebeln
(ots) - Profin bietet gleiche Entschädigungssumme und stellt deutlich höhere Entschädigung in Aussicht
Berlin, 18. März 2020 - Das lange Ringen um Entschädigungen für deutsche VW-Diesel-Besitzer geht in eine weitere Runde. Wie das Wirtschaftsmagazin ''Capital'' (Ausgabe 4/2020, EVT 19. März) berichtet, will der Prozesskosten-Finanzierer Profin den Vergleich zwischen Volkswagen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband torpedieren. "Die Schlacht geht weiter", sagte Profin-Chef Cristopher Rother gegenüber ''Capital''. Um VW-Besitzer von einer Zustimmung zum Vergleich abzuhalten, biete Profin den Klägern "eine Sofortentschädigung in gleicher Höhe wie VW und die Perspektive auf deutlich mehr".
Den rund 260.000 anspruchsberechtigten VW-Diesel-Besitzern, die geklagt hatten, muss VW bis zum 20. März einen konkreten Geldbetrag anbieten. Bis zum 20. April haben die Betroffenen dann Zeit, sich für oder gegen die Entschädigungsofferte zu entscheiden. Wer annimmt, verzichtet auf weitere Ansprüche.
Bei dieser Regelung zahlt VW auch die Kosten für eine weitere Rechtsberatung - aber nur, wenn der Anwalt die Annahme des VW-Angebots empfiehlt. Auch diesen Teil des ausgehandelten Vergleichs greift Profin an, indem es Anwälten im Falle einer Ablehnung eine höhere Gebühr zahlt. "In den allermeisten Fällen wird das Angebot ein schlechtes Geschäft für die Betroffenen sein", warnt Rother. Er gehe davon aus, dass Kunden mit einer Klage das Zwei- bis Dreifache als Ausgleich erstreiten können.
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Datum: 18.03.2020 - 12:15 Uhr
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