Absage Prüfungen und Unterrichtungen
Industrie- und Handelskammern (IHKs) sagen IHK-Unterrichtungen sowie Sach- und Fachkundeprüfungen ab - einzelne Ausnahmen für systemrelevante Betriebe möglich
(PresseBox) - Die für Sach- und Fachkundeprüfungen zuständigen IHK-Gremien haben sich darauf verständigt, sämtliche IHK Unterrichtungen sowie IHK Sach- und Fachkundeprüfungen (Verkehrsprüfungen und Unterrichtungen/Prüfungen aus dem Bereich des Gewerberechts) abzusagen. Diese Regelung gilt ab sofort.
Die Absage basiert unter anderem auf dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie den neuesten Beschlüssen von Bund und Ländern. Unter den gegebenen Umständen ist es damit ausgeschlossen, die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen.
Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.
Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April 2020.
Wann die Unterrichtungen und Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die IHKs tauschen sich hierzu eng mit den zuständigen Behörden aus. Die neuen Termine werden schnellstmöglich bekannt gegeben.
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 17.03.2020 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1801341
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Telekommunikation
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 133 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Absage Prüfungen und Unterrichtungen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).