Wie Unternehmer das Thema Trinkgeld in ihrem Betrieb regeln sollten
(PresseBox) - Ob im Restaurant, nach der Taxifahrt oder beim Friseur: Trinkgelder sind in vielen Branchen üblich. Für die Angestellten ist der ?Tip? nicht nur ein Verdienstfaktor. Trinkgelder sind für sie laut dem Einkommensteuergesetz in den meisten Fällen auch steuer- und abgabenfrei, wenn die Unternehmen ein paar Regeln beachten. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Kunden etwa in einer Gaststätte das Trinkgeld zusammen mit dem Rechnungsbetrag mit elektronischen Zahlungsmitteln wie EC-, Kreditkarten oder dem Mobiltelefon bezahlen. Denn dann kommt das Trinkgeld nicht wie bei Barzahlungen einfach ins Portemonnaie des jeweiligen Arbeitnehmers, sondern der entsprechende Betrag ist später den einzelnen Mitarbeitern zuzuordnen.
Klare Vereinbarungen treffen
?Die Unternehmen müssen klar regeln, wie Trinkgelder verteilt werden?, rät Daniela Sterzing, Steuerberaterin bei Ecovis in Ilmenau, und nennt zwei Möglichkeiten:
Entweder wird der Trinkgeldtopf aus den elektronischen Zahlungen am Ende des Tages auf die Arbeitnehmer nach einem klaren Schlüssel aufgeteilt oder
jede Zahlung wird auf die jeweilige Servicekraft personalisiert.
?In jedem Fall muss der Verbleib der Trinkgelder aus Kartenzahlungen dokumentiert sein, sonst ist die Steuer- und Abgabefreiheit nicht gewährleistet?, sagt sie.
Das gilt gerade dann, wenn zum Beispiel der Wirt als selbstständiger Unternehmer mitarbeitet und Trinkgeld bekommt. Denn Unternehmer müssen dieses als Einnahme versteuern und Umsatzsteuern darauf abführen. Hier ist die klare Trennung zwischen ihren Trinkgeldern und denen ihrer Angestellten zwingend notwendig. Sonst verlieren die Angestellten ihre Steuerfreiheit.
Wenn dagegen Unternehmer ohne klare Regelungen am Topf der Trinkgelder teilhaben, ist für das Finanzamt nicht mehr ersichtlich und nachvollziehbar, welche Trinkgelder den Angestellten zufallen. Dann droht der Verlust der Steuerfreiheit. ?Wichtig ist: Wenn die Unternehmen eine Regelung getroffen haben, ist diese dann auch täglich zu leben?, sagt Daniela Sterzing. Dabei sei der elektronische Tip nicht zwingend täglich auszuzahlen, aber unbedingt täglich zu erfassen. Denkbar sei, dass die Trinkgelder mit der monatlichen Gehaltsabrechnung extra ausgewiesen und überwiesen werden. ?Chefs sollten ihre Arbeitnehmer vorab klar über die getroffenen Regelungen informieren, damit am Ende mehr Geld in die Tasche kommt?, erklärt Sterzing.
Daniela Sterzing, Steuerberaterin bei Ecovis in Ilmenau
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführte Betriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.
www.ecovis.com
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Das Beratungsunternehmen Ecovis unterstützt mittelständische Unternehmen. In Deutschland zählt es zu den Top 10 der Branche. Etwa 7.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in den mehr als 100 deutschen Büros sowie weltweit in Partnerkanzleien in über 75 Ländern. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen, inhabergeführteBetriebe sowie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten nachhaltig zu sichern und zu fördern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.Darüber hinaus steht die Ecovis Akademie für fundierte Ausbildung sowie für kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. All dies gewährleistet, dass die Beraterinnen und Berater ihre Mandanten vor Ort persönlich gut beraten.www.ecovis.com
Datum: 16.03.2020 - 08:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1800929
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Finanzen
Anmerkungen:
Dieser Fachartikel wurde bisher 88 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
"Wie Unternehmer das Thema Trinkgeld in ihrem Betrieb regeln sollten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).