Vorhersehbares Mietenchaos / Kommentar von Isabell Jürgens zum Mietendeckel
(ots) - Kurzform: Berlins Mieter und Vermieter können, bis eine
endgültige Entscheidung der obersten Richter aus Karlsruhe vorliegt, nicht
sicher sein, welches Gesetz denn nun ihre Miethöhe regelt: das Bürgerliche
Gesetzbuch und die sogenannte ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Berliner
Mietenspiegel - oder der Mietendeckel, der Mieten verbietet, die höher sind als
in der in dem Gesetz enthaltenen Mietentabelle? Klar ist, dass Berlins Vermieter
vorerst die Regelungen des Mietendeckels einhalten müssen, wenn sie nicht ein
Bußgeld von bis zu 500.000 Euro riskieren wollen. Und auch, dass die Mieter gut
beraten sind, die Mietdifferenz auf die hohe Kante zu legen. Denn in dem Chaos
ist nur eines sicher: Mieter und Vermieter müssen jetzt darauf warten, dass
Karlsruhe die grundsätzliche Frage, ob der rot-rot-grüne Deckel mit der
Verfassung vereinbar ist oder nicht, beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die
Entscheidung schnell kommt.
Der vollständige Kommentar: Wirklich überraschen kann diese Entscheidung
eigentlich niemanden: Das Berliner Landgericht hält den gerade erst im Februar
in Kraft getretenen Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig und hat einen
Fall, in dem es um ein Mieterhöhungsklageverfahren aus dem Bezirk Spandau geht,
an das Bundesverfassungsgericht überwiesen. Immer wieder hatten Juristen zuvor
gewarnt, dass das hastig gestrickte Mietenstopp-Gesetz des rot-rot-grünen Senats
zahlreiche Schwachstellen aufweise - viele unter ihnen hatten das gesamte
Vorhaben auch in Gänze als verfassungswidrig verworfen. Doch alle diese Einwände
hatten die verantwortlichen Koalitionäre, allen voran Stadtentwicklungssenatorin
Katrin Lompscher (Linke), einfach außer Acht gelassen und mit dem lapidaren
Hinweis, man betrete eben "juristisches Neuland", abgetan. Die Leidtragenden der
dadurch entstandenen Unsicherheit sind Berlins Mieter und Vermieter
gleichermaßen. Sie können, bis eine endgültige Entscheidung der obersten Richter
aus Karlsruhe vorliegt, nicht sicher sein, welches Gesetz denn nun ihre Miethöhe
regelt: das Bürgerliche Gesetzbuch und die sogenannte ortsübliche
Vergleichsmiete aus dem Berliner Mietenspiegel - oder der Mietendeckel, der
Mieten verbietet, die höher sind als in der in dem Gesetz enthaltenen
Mietentabelle? Klar ist, dass Berlins Vermieter vorerst die Regelungen des
Mietendeckels einhalten müssen, wenn sie nicht ein Bußgeld von bis zu 500.000
Euro riskieren wollen. Und auch, dass die Mieter gut beraten sind, die
Mietdifferenz auf die hohe Kante zu legen. Denn in dem Chaos ist nur eines
sicher: Mieter und Vermieter müssen jetzt darauf warten, dass Karlsruhe die
grundsätzliche Frage, ob der rot-rot-grüne Deckel mit der Verfassung vereinbar
ist oder nicht, beantwortet. Bleibt zu hoffen, dass die Entscheidung schnell
kommt.
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Datum: 12.03.2020 - 23:01 Uhr
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