Verfassungsbeschwerde gegen Ernennung von Stephan Harbarth zum Bundesverfassungsrichter nicht angenommen / Kanzlei Dr. Stoll& Sauer prüft weitere Schritte auf europäischer Ebene
(ots) - Mit drei dürren Sätzen hat das Bundesverfassungsgericht die
Verfassungsbeschwerde der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH aus Lahr gegen die Ernennung von Stephan Harbarth zum
Bundesverfassungsrichter nicht angenommen. Mit Beschluss vom 18. Februar 2020
(Az. 2 BvR 2088/19) stellte die 1. Kammer des Zweiten Senats einstimmig fest,
dass die Beschwerdeführer die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte
oder grundrechtsgleichen Rechte nicht dargelegt haben. "Diese Entscheidung ist
unanfechtbar", heißt es weiter. Die Verbraucher-Kanzlei hatte am 28. November
2019 Beschwerde gegen die Ernennung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten
eingelegt, weil Mandanten die Befürchtung haben, Stephan Harbarth könne aufgrund
seiner früheren Tätigkeit als Anwalt für die Lobbyisten-Kanzlei Schilling, Zutt
& Anschütz aus Mannheim nicht objektiv Recht sprechen.
Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geprüft
Überraschend kommt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer der ablehnende Beschluss
nicht. "Im Gegensatz zu einer öffentlichen Verhandlung erledigt sich die Sache
auf diese Weise lautlos. Die ganze Sache ist dem Bundesverfassungsgericht ohne
unangenehm", meinte Ralph Sauer, Mitinhaber und Geschäftsführer der Kanzlei.
Der nationale Weg ist jetzt mit der Nichtannahme der Beschwerde zu Ende. "Wir
prüfen derzeit die Möglichkeiten, ob wir den Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte einschalten", berichtete Sauer weiter. Bereits jetzt hält Sauer
das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts durch den Fall Harbarth für
beschädigt. Mit den insgesamt vier Beschwerden gegen die Ernennung Harbarths zum
Verfassungsrichter habe sich das Gericht nie wirklich beschäftigt, obwohl einige
der Beschwerden Substanz hatten. Da werde lieber auf Biegen und Brechen an einer
Personalie festgehalte, ohne tatsächlich den Sachverhalt zu prüfen.
Seltsam findet Sauer auch die Rolle des aktuellen Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Dessen Amtszeit endet Anfang Mai
2020. Harbarth soll turnusgemäß sein Nachfolger werden. Voßkuhle und seine 1.
Kammer des Zweiten Senats haben eine ähnliche Beschwerde wie die von der Kanzlei
Dr. Stoll & Sauer gegen die Ernennung von Stephan Harbarth am gleichen Tag
ebenfalls nicht angenommen (Az. 2 BvR 2082/19). Dabei entschied Voßkuhle sogar
über einen Befangenheitsantrag gegen sich selbst. "Für den Bürger wirkt das
befremdlich und ist nicht mehr nachvollziehbar. Letztlich mündet die respektlose
Vorgehensweise in einem Ansehensverlust einer bisher tadellosen Institution der
Bundesrepublik", bedauerte Sauer die Entwicklung und Vorgehensweise des Ersten
Senats.
Das Gericht habe die Personalie Harbarth einfach so hingenommen, wie sie die
Politik ihnen vorgesetzt habe. "Und dann kritisiert Harbarth in einem Interview
mit dem Deutschlandfunk die Verhältnisse in Polen." Die polnische Regierung
installiert derzeit ihnen genehme Juristen am Obersten Gericht. "Harbarths
Kritik an Polen fällt letztlich auf das Bundesverfassungsgericht zurück", fasste
Sauer zusammen. Und jetzt soll Stephan Harbarth mit seiner undurchsichtigen
Vergangenheit auch noch Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich
um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt bisher mehr
als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits
hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch
2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung
- Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen
für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf
Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die
Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020
wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren
als marktprägend erwähnt.
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Datum: 12.03.2020 - 15:13 Uhr
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