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Whistleblowertreff zieht die Aufmerksamkeit der Anlagebetrüger und ihrer Opfer auf sich.

ID: 1800408

Vor dem Hintergrund dass sich im Kapitalmarkt für private Anleger in Deutschland immer mehr schwarze Schafe unter den Investment-Anbietern tummeln, welche die Anleger teilweise in krimineller Absicht um ihr Geld betrügen, soll der Whistleblowertreff Insidern die Möglichkeit bieten, dass mit entsprechenden Informationen den Abzockern das Handwerk gelegt werden kann.


(IINews) - Whistleblower dienen dem Gemeinwohl. Wie man mit geringstem Aufwand maximale Wirkung erzielen kann, demonstriert der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem Blog http://whistleblowertreff.24.eu

Whistleblower können Anleger vor Kapitalvernichtung schützen!

Durch diskrete Informationen von Whistleblowern kann dubiosen Anbietern auf dem Kapitalmarkt viel schneller das Handwerk gelegt werden. Es muss einfach Schluss damit sein, dass jedes Jahr Deutsche Anleger Milliarden von Euro in die Brennöfen der Finanzindustrie werfen.

Besucher, Betroffene und Insider der Seite http://whistleblowertreff.24.eu sollen ermutigt werden, sich aktiv am Anlegerschutz zu beteiligen, indem Sie sich als Whistleblower betätigen und dieser Plattform problematische Sachverhalte zukommen lassen. Nur durch ständige Berichterstattung, wie zum Beispiel auf den ESK Internetseiten http://express-inkasso.24.eu und http://whistleblowertreff.24.eu kann das Bewusstsein der Anleger über das erhebliche Betrugsrisikos auf Websites für binäre Optionen geschärft werden. Nur so kann sicher gestellt werden, dass Anleger ihre notwendige Sorgfaltspflicht nicht vernachlässigen, bevor sie, wenn überhaupt, den ersten Trade oder die erste Wette platzieren.“

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger und Abzocker.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen.

Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen. Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.





Wir hatten nicht damit gerechnet, welche Lawine wir mit dem Blog http://whistleblowertreff.24.eu lostreten würden und in was für ein Wespennest wir da gegriffen haben.

Dass betroffene Hunde nicht nur bellen sondern auch ihre gute Erziehung (sofern genossen) vergessen, sind wir (leider) gewohnt. Diejenigen, die jetzt gegen den Blog http://whistleblowertreff.24.eu lauthals Stimmung machen, sollten eigentlich dem ESK den „Roten Teppich“ dafür ausrollen, dass er ein schiefes Bild wieder gerade rückt.

Von Bert Brecht wissen wir: Zuerst kommt das Fressen, dann kommt die Moral. Es ist also nicht weiter verwunderlich, dass der Finanzmarkt und die Moral sich zueinander verhalten wie Feuer und Wasser. Wo der Eine ist, kann das Andere nicht sein. Und umgekehrt, selbstverständlich. Wie Feuer und Sauerstoff. Der Whistleblowertreff wird auch dafür sorgen, dass die Zeiten wo sich (Schwarz-) Geld und Zynismus fortwährend sozusagen jubelnd in den Armen lagen, bald vorbei sind.

Was uns jedoch total überrascht hat ist die Vielzahl von Telefonanrufen, Mails und Briefen in denen uns Anleger schildern, was Sie mit ihren Investitionen bei Online-Handelsplattformen erlebt haben.

Die Vielzahl der E-Mails und Telefonanrufe die bei dem ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung täglich eingehen, kommen hauptsächlich von Anlegern die Probleme mit Handelsplattformen für binäre Optionen haben. Der Betrug mit binären Optionen ist ein offensichtlich noch weit unterschätztes Problem. Die dem ESK von den Anlegern genannten Verluste bewegen sich oft in atemberaubender Höhe. Das wahre Ausmaß des Betrugs dürfte gigantisch sein.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen, Versicherungsgeschäfte, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder E-Geld-Geschäfte betreiben will, bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Ohne die erforderliche Erlaubnis der für das jeweilige Land zuständigen Aufsichtsbehörde dürfen Firmen oder Einzelpersonen keine Finanzdienstleistungen oder Finanzprodukte anbieten oder vertreiben.

Erlaubnisvorbehalt und Verbot gelten auch für Personen und Unternehmen, die keine Zweigstelle oder sonstige physische Präsenz in Deutschland unterhalten und ihr Geschäft allein im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs betreiben wollen. Sie gelten also unabhängig davon, ob das betreffende Geschäft ausschließlich in Deutschland für Kunden in Deutschland, aus dem Ausland nach Deutschland herein oder aus Deutschland hinaus ins Ausland betrieben wird. (Quelle:BaFin)

Wer unautorisiert solche Geschäfte tätigt ist seinen Kunden gegenüber, zum Schadensersatz verpflichtet.

•Wer von einem ihm unbekannten Unternehmen kontaktiert wird, sollte fragen welche Aufsichtsbehörde die Genehmigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Ein Anruf bei dieser Behörde schafft dann Klarheit ob die Auskunft stimmt oder nicht!

Die Binäroptionsbranche ist ein Milliarden-Euro-Markt, der in den letzten zehn Jahren gewachsen ist und heute Tausende von Mitarbeitern beschäftigt, von denen viele in Callcentern arbeiten. Obwohl es legitime Unternehmen gibt, sind viele der Aktivitäten, die von einigen Unternehmen in diesem Bereich ausgeführt werden, entweder betrügerisch oder verstoßen gegen die Vorschriften der Investmentbranche für zahlreiche Gerichtsbarkeiten, in denen sie Geschäfte tätigen.

Diese Unternehmen positionieren sich als große, hoch entwickelte, seriöse und regulierte Finanzunternehmen, die Kunden dabei unterstützen, astronomische Renditen zu erzielen und die überhöhten Renditen in spekulativen Beispielen anzukündigen. Sie können das extrem hohe Risiko und die Volatilität, die mit solchen Anlagen einhergehen, nicht erklären und behaupten in einigen extremen Fällen sogar, dass die Anlagen „risikofrei“ sind.

•So manch betrogener Anleger erzählt dem ESK, dass er es im Nachhinein überhaupt nicht verstehen kann, dass er sich auf das Geschäft eingelassen habe. Aber der Berater am Telefon sei so überzeugend gewesen und habe auch jede gestellte Frage und jeden vorgebrachten Einwand absolut überzeugend beantwortet. Er habe wie ferngesteuert gehandelt. Solche Schilderungen hört der ESK immer wieder.

Die Anrufe erfolgen meist aus einem Callcenter im Ausland.

Um den wahren Standort zu verschleiern wird den angerufenen Kunden eine falsche oder lokale Telefonnummer angezeigt. Die Mitarbeiter der Callcenter sind bestens geschult. Sie stellen sich am Telefon als Makler oder Broker vor. Der genannte Name ist meist so falsch wie der manchmal verwandte Dr.-Titel und die gesamte Biografie. Das Studium an der Elite- Universität, der Job als Führungsperson bei einer bekannten Bank, die jahrelange erfolgreiche Tätigkeit am Markt…. alles frei erfunden.

Die beeindruckenden „Finanzfloskeln“ beim Telefonat sind das Ergebnis eines Crash-Kurses in dem gerade so viel Finanzwissen vermittelt wird, dass es für den Kunden gut klingt. Die Unterweisung in der aggressiven Verkaufstaktik ist dann schon wesentlich intensiver.

Die typischen Betrüger erklären am Telefon nicht, wie der Handel genau funktioniert mit dem die enormen Gewinne generiert werden sollen.

Hat der Anleger angebissen und den ersten meist kleineren Betrag bezahlt, folgt oft ein falscher Kontoauszug. Der Anleger wird in Sicherheit gewiegt, er hat ja Gewinn gemacht und dann wird weiteres Geld investiert. In einigen Fällen werden Trades kontinuierlich manipuliert, sodass der Investor schließlich sein gesamtes Investment verliert und denkt, dass er seine Ersparnisse verspielt hat, anstatt betrogen zu werden. In einigen Fällen wird versucht, den Kontostand abzuheben, um später darauf hingewiesen zu werden, dass der Makler die Gelder nicht freigeben kann. Die Vermittlungsfirma wird dann den Kontakt einstellen und mit dem Geld verschwinden. Dass sein Geld niemals investiert wurde und bereits über verschachtelte Wege nach irgendwo auf der Welt transferiert wurde, ahnt der Anleger natürlich nicht.

Anleger die aussteigen möchten bzw. ihr Geld zurückfordern, werden mit Formalien hingehalten.

Da muss angeblich vor Auszahlung die Identität geprüft werden, dazu müssen Dokumente wie Ausweis oder Führerschein eingereicht werden. Dazwischen liegen dann aber oft noch viele Anrufe vom „persönlichen Betreuer“ des Kunden, die ihn zum Weitermachen bewegen sollen. Wenn das alles ohne erfolg bleibt, wird die Telefonnummer des Kunden im System des Callcenters einfach gesperrt. Für den Kunden ist dann niemand mehr erreichbar. Darüber hinaus hat der Anleger weder den richtigen Namen seines „persönlichen Beraters“ noch eine gültige Adresse in der Hand.

•Der Handel mit binären Optionen durch betrügerische Systeme verbreitet sich in Deutschland wie eine Seuche. Da werden Gutschriften auf dem Kundenkonto verweigert, die Rückerstattung von Geldern blockiert und die Software so manipuliert, dass die Trades des Kunden immer in den Verlust laufen.

Gelingt es dem Anleger tatsächlich einmal eine Unregelmäßigkeit nachzuweisen, weist das Unternehmen ihn auf das Kleingedruckte hin, das besagt, dass das Unternehmen über eigene Algorithmen verfügt, die von der Echtzeit abweichen können. Also einfach Pech gehabt!

Die Aufsichtsbehörde BaFin erinnert die Öffentlichkeit daran, dass das Angebot von binären Optionen verboten ist und dass das Angebot von CFDs für Privatanleger Beschränkungen unterliegt.

Die BaFin stellt fest, dass binäre Optionen im Gegensatz zu anderen Finanzinstrumenten nicht auf einem Markt gehandelt werden, auf dem sich die Preise aus Angebot und Nachfrage ergeben. Stattdessen bestimmt der Anbieter den Preis, ohne dass seine Kunden dies verstehen oder untersuchen können. Aufgrund der im Allgemeinen extrem kurzen Laufzeiten ist es für Privatkunden außerordentlich schwierig, das Risiko-Rendite-Profil genau einzuschätzen. Darüber hinaus fungieren Binäroptionsanbieter in der Regel als direkte Gegenpartei für die Geschäfte ihrer Kunden. Die Interessen der Anbieter stehen somit in direktem Widerspruch zu denen ihrer Kunden. Beispielsweise könnten Anbieter den Preis des Basiswerts bei Ablauf der binären Option manipulieren oder die Laufzeit der binären Option um Sekunden oder Millisekunden ändern, um eine Auszahlung des Optionsvertrags zu vermeiden. (Quelle: BaFin)

•Die Täter hinter der glänzenden Fassade für binäre Optionen sind vor allem kriminelle aus dem Ausland, die nur ein Ziel haben: Beute zu machen. Die Rückerstattung von Kundengeldern ist da einfach nicht vorgesehen

Ohne Bankverbindung würde es den Betrügern nicht gelingen Milliarden Euro einzusammeln.

Da aufgefallen ist, dass die involvierten Banken der erhaltenen Zahlungen (die „Empfängerbanken“) offensichtlich ihre Pflichten nicht eingehalten haben und damit regelrecht am Anlegerbetrug mitwirkten, haben ESK Rechtsanwälte für betroffene Anleger Klage eingereicht.

Einer Bank obliegen Sorgfalts- und Compliance-Pflichten. Banken sind verpflichtet, die Identität sowie den Inhalt des Geschäftsprofils eines Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Meist erfolgt dies durch die Prüfung der Rechtsform, der Sitzadresse, des Gründungsdatums sowie des Handelsregistereintrages.

Zudem obliegt einer Bank die Pflicht, die Zahlungseingänge zu prüfen und zu plausibilisieren. Schliesslich müssen Banken risikoadäquate Überwachungen ihrer Geschäftsbeziehungen, einschliesslich der im Verlauf der Geschäftsbeziehung abgewickelten Transaktionen, durchführen, um sicherzustellen, dass diese mit dem Geschäftsprofil übereinstimmen.

Es hat sich gezeigt, dass die Empfängerbanken Transaktionen durchführten, ohne die genannten Pflichten einzuhalten, zumal die Konten der Trader in der Regel bereits leergeräumt wurden, als die Investments gewisse Beträge überschritten haben.

Zu Recht stellt sich die Frage, was die Empfängerbanken geritten hat, derartige Transaktionen durchzuführen.

Die Antwort hierauf kann sich wohl auf eine Erklärung beschränken. Die Banken haben sehr gut verdient. Wohl nur aus diesem Grund lässt sich erklären, dass die Empfängerbanken gegenständlich geradezu nicht „feststellen“ wollten, dass ihre Kunden Betrüger waren.

•Zwangsläufig müssen sich die Empfängerbanken den Vorwurf gefallen lassen, am betrügerischen Verhalten der Trader beigetragen zu haben. Auch steht der Verdacht der Geldwäsche im Raum. Nach unserer Einschätzung stehen die Chance gut, auch die Empfängerbanken für den eingetretenen Schaden der Geschädigten haftbar zu machen.

Bei ihrer Anlageentscheidung verlassen sich viele Anleger auch auf seriöse Bankadressen.

„Bei Anlagebetrug besteht auch immer der Verdacht der Geldwäsche“. Deshalb sind Banken gehalten, um es potentiellen Betrügern nicht zu einfach zu machen, ihre Kunden vor Kontoeröffnung genau zu überprüfen.

Für den ESK stellt sich die Frage, hätte der Bank bei den ihr vorgeschriebenen Nachforschungen nicht auffallen müssen, dass die betreffende Firma für ihre Tätigkeit über keine Genehmigung der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde verfügte? Hätte die Bank, dann möglicherweise die Eröffnung eines Kontos ablehnen müssen? Wenn Geldgeschäfte ohne die Erlaubnis der jeweiligen Aufsichtsbehörde bekannt werden, müsste eigentlich dem Verdacht auf Geldwäsche nachgegangen werden.

Anlagebetrug und Geldwäsche benötigen in der Regel immer die Dienstleistungen von Banken.

Um zu verhindern, dass Banken für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eingesetzt werden, wurden in fast allen Teilen der Welt Regeln eingeführt. So sind alle Finanzunternehmen in der EU verpflichtet, Geldwäsche zu verhindern. Das Gesetz umfasst auch Unternehmen und Fachleute außerhalb des Finanzsektors wie Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Glücksspielunternehmen und andere.

Dieses Gesetz verlangt von den Banken sich über die Geschäfte und Transaktionen ihrer Kunden genau zu informieren. Das gilt nicht nur für die Kontoeröffnung sondern auch für die laufende Geschäftsbeziehung. Wenn bereits eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wurde, sollte sie beendet werden, wenn die Bank nicht über ausreichende Kenntnisse des Kunden verfügt.

Den Anlegern wird stets geraten, sich bei der entsprechenden Aufsichtsbehörde darüber zu informieren ob ein Unternehmen bei dem man ein Investment plant, auch berechtigt ist die Angebotene Dienstleistung zu erbringen. Ein Anleger kann somit aber auch erwarten, dass sich eine Bank, bei der er sein Investment einzahlt, auch Gewissheit darüber verschafft hat, dass der Kontoinhaber über die entsprechende Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.

Es ist nicht ausreichend wenn die Bank nur bei Kontoeröffnung den Kunden überprüft.

Die Bank muss regelmäßig ihren Kunden bewerten und bei Bedarf auch die notwendigen Maßnahmen ergreifen. Die Bank muss über ein solides Wissen über ihre Kunden und ihre Angelegenheiten verfügen, um die Möglichkeit von Geldwäsche zu verhindern.

Ohne ausreichend vertiefte Kenntnis über die Tätigkeit eines Unternehmens hätte die Bank eigentlich keine Geschäftsbeziehung eingehen dürfen. Aus der Tatsache, dass so ein Unternehmen über keine Genehmigung der Finanzaufsicht verfügt, muss sich schon der Verdacht auf Geldwäsche ergeben.

Interessant ist auch immer, wie die Bank zur Identifizierung und Überprüfung der Kundenidentität vorgegangen ist. Diese Informationen sind äußerst wichtig, das zeigt sich beim Anlagebetrug wo es darum geht festzustellen, wer hat Zugriff auf Konto und Geld und wohin und an wen ist das Geld abgeflossen.

Eine Bank die für ein undurchsichtiges Unternehmen ein Konto eröffnet und zusieht, wie das Geld immer wieder schnell abfließt, setzt sich dem Verdacht aus ein Geldwäschesystem nicht rechtzeitig gemeldet zu haben.

Die Bank bekommt von demjenigen der für das jeweilige Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung eines Geschäftskontos stellte einen gültigen Ausweis vorgelegt. Darüber hinaus muss sich die Bank durch Vorlage entsprechender Dokumente davon überzeugen, dass die den Antrag auf Eröffnung eines Kontos stellende Person auch tatsächlich befugt ist dieses Unternehmen zu vertreten.

Zusätzlich muss die Bank kontrollieren, wem mehr als 25 Prozent des Unternehmens gehören und ob jemand einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt. Außerdem muss sich die Bank über den Geschäftszweck des Unternehmens, zum voraussichtlichen Umsatz und die Rolle der von der Bank dabei zu erbringenden Dienstleitungen, ausgiebig informieren.

Die Bank welche für ein betrügerisches Unternehmen ein Konto eröffnet hat wird zu drängenden Fragen den ESK-Rechtsanwälten vor Gericht Rede und Antwort stehen müssen:

1.Wer ist der wirtschaftliche Eigentümer?
2.Gibt es eine Person die direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss auf das Unternehmen ausübt?
3.Wo befindet sich die tatsächliche Geschäftsadresse des Unternehmens?
4.Wie lauten die ladungsfähigen Adressen der handelnden Personen?
5.Hat die Bank Maßnahmen ergriffen sich über bestehende Vermögenswerte der Gesellschaft zu informieren?
6.Sind Auskünfte über die autorisierten Entscheidungsträger der Gesellschaft eingeholt worden?
7.Hat die Bank ausreichende Informationen über den Zweck und die Art der Geschäftstätigkeit dieses Unternehmens eingeholt?
8.Warum ist der Bank dabei nicht die fehlende aber notwendige Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde aufgefallen?
9.Darüber hinaus haben sich oft Faktoren ergeben, zum Beispiel die Warnmeldungen einer Finanzaufsichtbehörde bezüglich des fraglichen Unternehmens, die auf ein hohes Risiko hindeuteten. Welche Maßnahmen hat die Bank ergriffen um der sich daraus ergebenden neuen Situation gerecht zu werden?
10.Wie wurde die laufende Geschäftsbeziehung von Seiten der Bank überwacht?
11.Wurde überprüft und dokumentieret, ob die ausgeführten Transaktionen mit den vorliegenden Informationen über den Kunden übereinstimmten.
12.Wie und in welchem Umfang gedenkt die Bank die Investoren, die im Vertrauen auch auf die seriöse Bankadresse ihr Geld auf das hier geführte Konto überwiesen haben, zu entschädigen?

Die Erfolgsaussichten der geschädigten Investoren werden von den ESK-Rechtsanwälten als so gut eingeschätzt, dass die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug im Bedarfsfall sogar die Hälfte des Anwaltshonorars für den Anleger gegen eine Erfolgsprovision übernimmt.

Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren.

Der ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung unterstützt nach Kräften das wichtigste Ziel der geschädigten Anleger, die Wiederbeschaffung des investierten Geldes.

Weil Menschen lieber Kosten vermeiden als in eine Chance zu investieren, verzichten Sie in vielen Fällen auf ihr eigenes bereits investiertes Geld. Aus diesem Grunde bietet der ESK betroffenen Anlegern an, die Forderung zunächst außergerichtlich auf Teil-Erfolgsbasis zu bearbeiten.

Für viele Anleger die sich bei der ESK Fördergemeinschaft angemeldet haben, hat sich dieser Schritt schon oft gelohnt, da mit den ersten außergerichtlichen Schritten auf Teil-Erfolgsbasis viele Informationen gesammelt werden konnten, die sich dann zur angestrebten Vermögenswiederherstellung für die Mandanten, als äußerst hilfreich erweisen.

Forderungen zunächst über außergerichtliche Maßnahmen geltend zu machen ist in vielen Fällen einer sofortigen gerichtlichen Klage zunächst vorzuziehen.

Im Erfolgsfall verfügt der Betroffene nämlich wesentlich schneller über sein Geld als es bei einer gerichtlichen Geltendmachung der Fall gewesen wäre.
•Geschädigte Kapitalanleger die verlässlich wissen möchten, welche konkreten Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen, können bei dem ESK einen Antrag als Fördermitglied zu der ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug anfordern.

Nach Eingang der Anmeldung erhält der Betroffene per E-Mail ein Frageformular zu seiner Anlage.

Nach Sichtung des Frageformulars und eventuell weiter mit eingereichter Informationen, wird der Rechtsanwalt, für den betreffenden Anleger als Fördermitglied der ESK Fördergemeinschaft Anlage und Cyber-Betrug, ohne Kosten schriftlich eine Erfolgseinschätzung zu seinem Fall abgeben und ihm im Regelfall auch ein Mandat zur Rückforderung seiner Investition antragen. Dabei wird er auch die zu erwartenden Anwaltskosten beziffern.

•Die ESK Fördergemeinschaft Anlage- und Cyber-Betrug übernimmt für den Anleger 50% des vom ESK-Rechtsanwalt in seinem Mandatsangebot genannten Honorars gegen eine Erfolgsprovision.

Die Höhe der Erfolgsprovision richtet sich nach der Höhe des einmaligen vom Anleger gezahlten Förderbeitrags. Die Erfolgsprovision bemisst sich von jenem Betrag, welcher von den in Anspruch genommenen Personen, gewidmet auf die Hauptsache samt Zinsen, durch die Tätigkeit des ESK-Rechtsanwalts hereingebracht werden kann.

Für Anleger die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, wird der ESK Rechtsanwalt kostenlos eine Deckungsanfrage bei der Versicherung vornehmen. Sofern die Rechtsschutzversicherung in vollem Umfang Deckungszusage erteilt, sind die betreffenden Anleger von allen Kosten, Gebühren und der Erfolgsprovision frei gestellt.

•Betroffene Anleger die Verluste durch Kapitalanlage- und Cyber-Betrug erlitten haben, können von dem reichhaltigen Erfahrungsschatz der ESK Vertragsanwälte profitieren. Die ESK Vertragsanwälte betreuen Sie in Ihren Anliegen und stehen Ihnen als Rechtsanwälte mit Rat und Tat in Deutschland, Österreich, Schweiz und Liechtenstein zur Seite.

Sehr oft kann durch schnelles Handeln weiterer Schaden abgehalten werden.

Ab sofort kann jeder Inhaber eines berechtigten Anspruchs den Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung mit dem zunächst außergerichtlichen Einzug seiner berechtigten Forderung auf Teil-Erfolgsbasis beauftragen!

Die Wiederbeschaffung oder doch die zumindest teilweise Wiederbeschaffung des zunächst verloren geglaubten Geldes erweist sich in vielen Fällen als nicht so aussichtslos, wie viele Geschädigte glauben, sagt Horst Roosen vom ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung. Verluste sollte man nicht so einfach abschreiben und zur Tagesordnung übergehen. Der Geschädigte sollte schnell reagieren.

•Wer sich der vorgenannten Optionen bedient, kann sicherstellen, dass die Rückführungsbemühungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Einbußen führen

Fazit:

Den Schlaf des Gerechten soll die Clique der Anlagebetrüger die es verstanden hat deutsche Anleger um hohe Summen zu betrügen nicht weiterhin genießen können. Diese Damen und Herren werden sich über kurz oder lang vor dem Strafrichter zu verantworten haben. Allein schon aus diesem Grunde sollte jeder betroffene Anleger Strafanzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft erstatten.

Betroffene können kostenlos und unverbindlich mittels Online Kontaktformular, Telefon, Mail, Fax oder auch per Briefpost das Anmeldeformular zur ESK Fördergemeinschaft anfordern.

ESK Express Schutzbund gegen Kapitalvernichtung
EXPRESS INKASSO® GmbH
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
ESK-Schutzbund(at)email.de
express-inkasso.24.eu http://geld-page.24.eu
Telefon: 06071-9816813
Telefax: 06071-9816829

Fördergemeinschaft zur Durchsetzung
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Weitere Warnmeldungen: http://whistleblowertreff.24.eu

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Wichtiger Hinweis!
Mit der Absendung dieses Formulars gehen Sie keinerlei Verpflichtungen ein. Unsere Informationen erhalten Sie unverbindlich und kostenlos per E-Mail


Für Informanten:

Die Information eines Hinweisgebers, der über mögliche Verstöße informiert, ist eine der mächtigsten Waffen im Kampf gegen Betrüger, Abzocker und ohne Erlaubnis der zuständigen Behörden tätige Unternehmen.

Durch ihre Kenntnis der Umstände und der verantwortlichen Personen können Hinweisgeber dem ESK helfen, mögliche Betrugsfälle und andere Verstöße viel früher als sonst möglich zu erkennen und darüber Öffentlichkeit herzustellen. Whistleblower tragen erheblich dazu bei, den Schaden für die Anleger so gering wie möglich zu halten, die Integrität der Kapitalmärkte besser zu wahren und die für rechtswidriges Verhalten Verantwortlichen schneller zur Rechenschaft zu ziehen.

Der ESK sichert allen Informanten absolute Vertraulichkeit zu.

Der Name eines Informanten wird niemals preis gegeben. Er wird auch nicht gespeichert. Vertrauliche Informationen und Unterlagen erreichen uns per Mail esk-schutzbund(at)email.de oder per Briefpost an den ESK zu Händen von Horst Roosen.

Mit der Zusendung wird der ESK zur freien Verwendung und Veröffentlichung aller Informationen berechtigt.

Garantie: Die Identität eines Informanten wird niemals preisgegeben. Es werden keinerlei personenbezogenen Daten gespeichert.

Dringende Bitte: keine faktenlosen Gerüchte, nur nachvollziehbare Informationen. Danke.

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Fußball ist ein Millionengeschäft. Aber nicht für die Anleger beim Hanseatischen Fußball Kontor.
Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 12.03.2020 - 14:31 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Geldanlage


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