Neue Anlage 3 der Hilfstaxe bevorzugt teures Altoriginal - und stellt Biosimilars schlechter
(ots) - Rückwirkend zum 1. März ändern sich die Konditionen, nach denen
Apotheken patientenindividuelle Zubereitungen zum Beispiel für die Krebstherapie
abrechnen können. Das geht aus der neuen Anlage 3 zur Hilfstaxe hervor, die
gestern veröffentlicht wurde. Die neue Regelung sieht bei den
biopharmazeutischen Wirkstoffen Trastuzumab und Rituximab unterschiedliche
Erstattungspreise für Erstanbieter und Biosimilars vor.
"Die niedrigeren Abschläge für Altoriginale sind ein falsches Signal für die
nachhaltige Versorgung", sagt Peter Stenico, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars. "Sie belohnen die Praxis der Erstanbieter,
kaum Rabatte auf die hohen Listenpreise zu gewähren. Biosimilar-Anbieter
hingegen werden abgestraft dafür, dass sie oft zu deutlich niedrigeren Preisen
die Versorgung sichern."
Beim Wirkstoff Trastuzumab haben sich der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV)
und Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) auf Abschläge von
einem Prozent beim Original und zwanzig Prozent Abschlag bei den Biosimilars
geeinigt. Bei Rituximab liegt der Abschlag des Originals bei 4,2%, die
Biosimilars bei 7,5%.
Auch wenn die Auswahl des Produktes in erster Linie in der Hand des
verschreibenden Arztes verbleibt, erhöht die neue Regelung die Attraktivität für
den Apotheker, das teurere Erstanbieterprodukt abzugeben. Diese indirekte
Steuerung führt nach Einschätzung der AG Pro Biosimilars weg von preisgünstigen
Versorgungsalternativen und ist weder im Sinne der Versicherten, noch im Sinne
des Gesundheitssystems.
Die AG Pro Biosimilars ist die Interessenvertretung der Biosimilarunternehmen in
Deutschland. Sie steht allen Unternehmen offen, die Biosimilars entwickeln,
herstellen und für die Versorgung bereitstellen. Die Arbeitsgemeinschaft unter
dem Dach des Pro Generika e.V. engagiert sich für einen bedarfsgerechten Zugang
der Patientinnen und Patienten zu modernen biopharmazeutischen
Arzneimitteltherapien, für eine bezahlbare Versorgung und für faire und
nachhaltige Wettbewerbsbedingungen.
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Datum: 12.03.2020 - 11:49 Uhr
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