Wichtiger Schritt für bessere Finanzaufsicht
(ots) - vzbv und Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft begrüßen
Kabinettsbeschluss
- Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für bessere Finanzaufsicht
- Ab 2021 sollen Anlagevermittler von der BaFin beaufsichtigt werden
- vzbv und DK fordern Verabschiedung des Gesetzes bis zur Sommerpause
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbände der Deutschen
Kreditwirtschaft (DK) begrüßen den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts für
eine bessere Finanzaufsicht. Demnach soll die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ab 2021 die Aufsicht über die rund 38.000
in Deutschland zugelassenen Finanzanlagevermittler übernehmen. Bisher werden
Anlagevermittler je nach Bundesland von den Industrie- und Handelskammern oder
den Gewerbeämtern beaufsichtigt.
"Es ist gut, dass die Bundesregierung den Koalitionsvertrag wie geplant umsetzt.
Eine einheitliche BaFin-Aufsicht über den Finanzvertrieb ist seit Jahren
überfällig. Finanzvertriebe müssen von unabhängigen Behörden überwacht werden,
nicht von ihrer eigenen Interessenvertretung", sagt Klaus Müller, Vorstand des
vzbv. Die Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag vor, die Aufsicht
über Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen. Der vzbv
und die Verbände der DK hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert,
die Aufsicht über den Finanzvertrieb bei der BaFin zu bündeln. Problematisch ist
dabei unter anderem die Doppelrolle der Industrie- und Handelskammern als
Aufsicht und Interessenvertreter gewerblicher Berufe.
GESETZLICHE REGELN VERBESSERN
Aus Sicht des vzbv und der DK sollte das parlamentarische Verfahren auch zur
Verbesserung der gesetzlichen Regeln genutzt werden. Bisher gelten für
Anlagevermittler bei der Beratung von Verbrauchern, unabhängig von der
Aufsichtszuständigkeit, geringere gesetzliche Standards als für Banken und
Sparkassen.
"Die Kunden erwarten von dem neuen Gesetz natürlich auch, dass durch eine
einheitliche Aufsicht ein gleiches Anlegerschutzniveau gewährleistet wird.
Weiterhin bestehen aber unterschiedliche Anforderungen für Kreditinstitute
beziehungsweise Finanzanlagenvermittler. Das führt zu einer nicht im
Kundeninteresse liegenden Scheinsicherheit und hier sollte nachgebessert
werden", unterstreicht Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der
Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, diesjähriger Federführer der
Deutschen Kreditwirtschaft.
UMSETZUNG BIS ZUR SOMMERPAUSE
Vorgesehen ist, den Gesetzentwurf bis zur politischen Sommerpause im Bundestag
zu verabschieden. Aus Sicht des vzbv und der DK muss dieser Zeitplan eingehalten
werden, um die geplante Übertragung 2021 auch tatsächlich umsetzen zu können.
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Datum: 11.03.2020 - 12:02 Uhr
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