Immobilienvertrag: Mehr als bloß ein Stück Papier
(ots) - Der Weg ins Eigenheim führt durch einen Wald voller bedeutsamer
Papiere, doch das wichtigste von allen ist der Immobilienvertrag. Wie bei
anderen Verträgen auch müssen Immobilienkäufer hier besser zweimal hinschauen,
um potenzielle Fallstricke nicht zu überlesen: "Da die Wenigsten mehr als ein
oder zwei Mal im Leben eine eigene Immobilie erwerben, sind viele der
Fachausdrücke und Formulierungen nur Spezialisten geläufig. So kann es schnell
passieren, dass Vereinbarungen gar nicht oder falsch festgehalten wurden und so
am Ende sowohl Käufer als auch Verkäufer unzufrieden sind", erklärt Stephan
Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsvermittlers Baufi24.de (
https://www.baufi24.de/). (https://www.baufi24.de/)
Fakten, Fakten, Fakten
Essenziell für den Immobilienvertrag ist die genaue Objektbeschreibung. Der
Notar erstellt diese, indem er die entsprechenden Grundbucheinträge prüft. Zudem
müssen Grundstück, Lage und Innenausstattung exakt beschrieben sein:
"Wesentliche Bestandteile sind jene Teile der Immobilie, die fest verbunden mit
dem Grund und Boden sind und bedürfen keiner eigenen Erwähnung. Aber auch
bestimmte bewegliche Teile wie Heizungsanlagen oder ein Carport müssen nicht
extra erwähnt werden", so Scharfenorth. Gefällt dem Käufer dagegen ein
extravaganter Kronleuchter im Treppenhaus oder die maßangefertigten Rollos an
allen Fenstern, so reicht hier keine mündliche Vereinbarung, sondern im
Zweifelsfall wird sogar ein gesonderter Vertrag für bewegliche Gegenstände im zu
verkaufenden Objekt aufgesetzt. Darüber hinaus gehören in den Kaufvertrag auch
die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden und mögliche Pfandrechte Dritter.
Fristen und Finanzen
Ebenfalls entscheidende Angaben: Auf welchen Preis haben sich die Parteien
geeinigt und bis wann muss der Käufer diesen entrichten? Meist sind die Verträge
so gestaltet, dass beide Seiten ausreichend abgesichert sind: Um den Verkäufer
zu schützen, kann es Klauseln geben, die eine sofortige Zwangsvollstreckung des
Privatvermögens des Käufers nach sich ziehen, wenn die Summe innerhalb der Frist
nicht bezahlt wird. Zudem ist der Verkäufer erst dann nicht mehr Eigentümer,
wenn er die volle Summe erhalten hat. Andersherum muss der Käufer erst dann den
Kaufpreis überweisen, wenn seine Position durch alle erforderlichen
Genehmigungen gesichert ist. "Zudem kann der Vertrag eine Klausel über
unsichtbare Mängel enthalten, damit der neue Eigentümer keine bösen
Überraschungen erlebt. Zur Sicherheit sollten bei Bestandsimmobilien immer
Gutachter oder Sachverständige eine genaue Prüfung vornehmen, um dies schon im
Vorfeld zu verhindern", sagt Scharfenorth. Bevor der Vertrag für die
Traumimmobilie jedoch unterschrieben werden kann, muss die Finanzierung stehen.
Wie sich monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung bei
unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen zusammensetzen,
ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem Baufinanzierungsrechner (
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Datum: 10.03.2020 - 13:01 Uhr
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