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Finanzielle Taschenspielerei / Kommentar von Isabell Jürgens zur Berliner Linke

ID: 1798977


(ots) - Kurzform: Auf der Klausur der Links-Fraktion in Potsdam hat der
frühere Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf den Genossen eine Berechnung
vorgelegt, die belegen soll, dass die Enteignung der Deutschen Wohnen mit ihren
rund 115.000 Wohnungen auf lange Sicht betrachtet nicht nur nichts kostet -
sondern letztlich sogar noch Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe einfährt. Das
setzt voraus, dass eine Entschädigung weit unter dem Marktwert erfolgen kann.
Allerdings hat der wissenschaftliche Dienst des Abgeordnetenhauses bereits im
vergangenen Herbst klargestellt: "Ein Gesetz, das eine deutlich unter dem
Verkehrswert liegende Entschädigung vorsehen würde, wäre nicht mit Artikel 15
Grundgesetz vereinbar." Wer sich also auf das juristische Abenteuer Enteignungen
einlassen will, sollte den Berlinern bitte nicht vorgaukeln, dies sei auch noch
ein lohnenswertes Geschäft.

Der vollständige Kommentar: Dass die Berliner Partei der Linken das
Volksbegehren zur Enteignung großer Immobilienunternehmen unterstützt, ist
bekannt. Schließlich hat sich die Linke per Parteitagsbeschluss für das Anliegen
ausgesprochen. Neu ist, wie sie die finanziellen Folgen des Begehrens nun
schönrechnet. Auf der Klausur der Links-Fraktion in Potsdam hat der frühere
Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf den Genossen eine Berechnung vorgelegt,
die belegen soll, dass die Enteignung der Deutschen Wohnen mit ihren rund
115.000 Wohnungen auf lange Sicht betrachtet nicht nur nichts kostet - sondern
letztlich sogar noch Gewinn in dreistelliger Millionenhöhe einfährt. Wie zu
erwarten, reagierten die Parteifreunde erfreut und mit Applaus. Sämtliche
finanzielle Bedenken gegen das Begehren, das sich nach Berechnungen aus dem
Hause der linken Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher allein für die
Deutsche Wohnen auf eine Entschädigungssumme von mehr als 15 Milliarden Euro




belaufen würde, sollen damit offenbar widerlegt sein. Zum Vergleich: Der gesamte
Berliner Landeshaushalt beträgt im Jahr 2020 etwa 31 Milliarden Euro. Doch das
Rechenexempel des früheren Senators ist nicht nur grob gestrickt, wie er selbst
einräumt. Es hat noch einen viel gravierenderen Fehler: Es setzt voraus, dass
eine Entschädigung weit unter dem Marktwert erfolgen kann. Allerdings hat der
wissenschaftliche Dienst des Berliner Abgeordnetenhauses bereits im vergangenen
Herbst klargestellt: "Ein Gesetz, das eine deutlich unter dem Verkehrswert
liegende Entschädigung vorsehen würde, wäre nicht mit Artikel 15 Grundgesetz
vereinbar." Wer sich also auf das juristische Abenteuer Enteignungen einlassen
will, sollte den Berlinern bitte nicht vorgaukeln, dies sei auch noch ein
lohnenswertes Geschäft.

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Datum: 07.03.2020 - 21:12 Uhr
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