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Reiseversicherungen zahlen nicht bei Coronavirus-Pandemie

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(ots) - Die Angst vor etwas ist für Reiseversicherer kein Leistungsgrund

Wer seine gebuchte Reise aus Furcht vor dem Coronavirus nicht antreten möchte,
kann nur auf die Kulanz des Reiseveranstalters hoffen. Auch eine abgeschlossene
Reiserücktrittsversicherung leistet dann nicht. Wenn das Auswärtige Amt eine
offizielle Reisewarnung für die Zielregion ausgesprochen hat, kann oftmals
umgebucht oder storniert werden.

Kein Versicherungsschutz bei Pandemie-Status

Reiseversicherungen leisten grundsätzlich nicht, wenn eine Pandemie besteht.
Dies gilt für Reiseversicherungspakete, Reiserücktrittsversicherungen und
Reiseabbruchversicherungen, bei denen "Schäden, Erkrankung oder Tod infolge von
Pandemien" nicht versichert sind. Der Pandemie-Status muss offiziell vom WHO
ausgerufen werden. Die Regelung gilt unabhängig von einer bestehenden
Reisewarnung, so die VEMA.

Wer vor der Reise erkrankt, bekommt sein Geld zurück

Steckt man sich im Heimatland mit dem Virus an, bevor man seine Reise antritt,
ist dies ein versichertes Ereignis im Sinne der Reiserücktrittsversicherung.
Diese leistet prinzipiell bei unerwarteten Gründen für den Reiserücktritt, wie
etwa die Erkrankung am Coronavirus.

Wer übernimmt die Kosten für Coronaviren-Test und wer zahlt mein Gehalt?

Einen Test auf Coronaviren kann nur der behandelnde Arzt verordnen. Zudem muss
die Falldefinition des RKI erfüllt sein. Sowohl gesetzliche als auch private
Krankenversicherungen erstatten dann die Kosten.

Wer als Angestellter am Coronavirus erkrankt oder in Quarantäne geschickt wird,
erhält Erstattung durch Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber sowie das gesetzliche
Krankengeld. Selbständige sollten für einen solchen Fall eine private
Krankentagegeldversicherung haben.

Coronavirus hat auch die Versicherungswirtschaft erreicht





Sollte tatsächlich der Pandemie-Status ausgerufen und Betriebe und Firmen von
Behörden geschlossen werden, hilft nur eine Betriebsschließungsversicherung.
Hier haben Versicherungsgesellschaften jedoch bereits Maßnahmen getroffen.
Aktuell werden Annahmestops für Neuanträge erklärt oder das Coronavirus gänzlich
aus den Vertragsbedingungen ausgeschlossen. So auch bei der
Veranstaltungsausfallversicherung.

Pressekontakt:

Für weitere Informationen wenden Sie sich an:
Munkhjin Enkhsaikhan
Redaktion, Social Media & PR/Presse
030 120 82 82 89
presse(at)transparent-beraten.de
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Datum: 06.03.2020 - 10:07 Uhr
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