Bundesjustizministerin Lambrecht für neues Sterbehilfe-Gesetz noch in dieser Wahlperiode
(ots) - Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich
dafür ausgesprochen, dass die Sterbehilfe noch vor der nächsten Bundestagswahl
gesetzlich neu geregelt wird und appellierte an die Bundestagsabgeordneten,
tätig zu werden. "Ich halte es für machbar, dass wir noch in dieser Wahlperiode
über Gruppenanträge im Bundestag Regelungen zum Thema Suizidhilfe schaffen",
sagte Lambrecht der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag). Lambrecht verwies
darauf, dass Urteil, dem Gesetzgeber ausdrücklich erlaube, die Suizidhilfe
gesetzlich zu regeln. "Deshalb sind die Abgeordneten des Deutschen Bundestags
jetzt gefordert, eine neue Regelung schaffen. Wie das Thema Suizidhilfe
gesetzlich geregelt wird, muss eine Gewissensentscheidung frei von
Fraktionsdisziplin bleiben." Sie sei "persönlich davon überzeugt, dass der
assistierte Suizid keine gesellschaftliche Normalität werden dürfe. "Alte und
pflegebedürftige Menschen haben ein Recht auf Pflege, Begleitung und Zuwendung.
Sie dürfen keinesfalls das Gefühl haben, dass sie ab einer gewissen
Pflegebedürftigkeit die Suizidhilfe in Anspruch nehmen müssten", sagte die
Justizministerin. Sie verwies auch auf die Aussagen im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beihilfe zum Suizid mit Aufklärungs- und
Wartepflichten, Erlaubnisvorbehalten und dem Verbot besonders gefahrträchtiger
Formen der Suizidhilfe versehen werden kann.
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Datum: 06.03.2020 - 00:00 Uhr
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