VAUNET fordert einen neuen Ansatz für Novelle des Jugendschutzgesetzes
(ots) -
- Gesetzesentwurf wird digitaler Angebots- und Lebenswelt nicht
gerecht
- Analoge Regulierungsmechanismen können nicht 1:1 auf das
Internet übertragen werden
- VAUNET bietet Mitarbeit bei den Bund-Länder-Beratungen unter
Einbeziehung von Jugendschutzeinrichtungen an
Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
vorgelegte Entwurf zur Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) erfüllt
nach Überzeugung des VAUNET - Verband Privater Medien nicht die Anforderungen an
einen konvergenten Jugendmedienschutz.
Der Verband appelliert, den Entwurf in seiner aktuellen Fassung nicht zu
verabschieden. Die heutige, von Konvergenz und Geschwindigkeit geprägte
Medienwelt benötigt moderne und flexible Instrumente. Das gelte sowohl für die
Altersbewertung von Inhalten als auch die Schutzmechanismen für Kinder und
Jugendliche. Eine direkte Übertragung alter Regulierungsmodelle für physische
Trägermedien aus der analogen Zeit auf die differenzierte Landschaft der
Onlinemedien wird dem nicht gerecht.
Doppelstrukturen durch ein weiteres Regelwerk für den Bereich der Onlinemedien
neben dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und der Aufbau einer neuen
Bundesbehörde, der es angesichts der bestehenden und funktionierenden
Aufsichtsinstitutionen nicht bedarf, erhöhen das Niveau des Jugendschutzes
nicht.
Annette Kümmel, stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Vorsitzendes des
Fachbereiches Fernsehen und Multimedia des VAUNET: "Das Ziel, den Jugendschutz
zu modernisieren und konvergent weiterzuentwickeln, ist mit dem aktuellen
Entwurf verfehlt. Jugendschutz liegt im ureigenen Interesse der
Medienunternehmen, nur mit Vertrauen ist die Voraussetzung für wirtschaftlichen
Erfolg gegeben. Die vorgesehene Kennzeichnungspflicht wäre eine Absage an die
erfolgreich praktizierte, staatsferne Anbieterverantwortung. Wir fordern Bund
und Länder daher auf, die Bund-Länder-Gespräche für eine konvergente Regelung
fortzusetzen und Vertreter der Wirtschaft ebenso wie Jugendschutzeinrichtungen
einzubeziehen." Dabei müsse auch auf die Einheitlichkeit der Begrifflichkeiten
in Bund- und Länderrecht geachtet und damit der funktionierende Jugendschutz in
Mediatheken der privaten TV-Sender gestärkt werden.
Mit dem Ansatz, Onlineanbietern von Medieninhalten nicht beeinflussbare
Kommunikationsrisiken für Jugendliche aus dem Umfeld ihrer Angebote (z. B.
Chatrooms) zuzurechnen, vermengt das Bundesministerium unterschiedliche Themen.
Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung sieht der VAUNET zudem darin, dass
bestimmte Regelungen nur für gewinnorientierte Anbieter gelten sollen. Die
Gefährdung, die von einem Film ausgehen kann, bleibt gleich, egal ob der Film
von einem kommerziellen oder nicht gewinnorientierten Unternehmen angeboten
wird.
Download:
VAUNET- Stellungnahme zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des
Jugendschutzgesetzes http://ots.de/Cl2PBT
Über VAUNET
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland.
Unter VAUNET - Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der
vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und
einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150
Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote. Die Verbandsarbeit
richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien
aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen
aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen
und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die
große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen
Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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T | +49 30 3 98 80-101, E | hs(at)schultz-kommunikation.com
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Datum: 05.03.2020 - 10:54 Uhr
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