rbb: Bislang drei Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht gegen Mietendeckel
(ots) - Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind bislang drei
Eilanträge eingegangen, die sich gegen den Berliner Mietendeckel richten. In
zwei Fällen seien die Anträge Teil einer grundsätzlichen Verfassungsbeschwerde
gegen das Mietendeckel-Gesetz, teilte ein Gerichtssprecher dem Rundfunk
Berlin-Brandenburg mit.
Die Eilanträge stammen von Vermietern. Sie wollen vor allem erreichen, dass das
Bundesverfassungsgericht die Auskunftspflicht im Mietendeckel-Gesetz bis zu
einer endgültigen Entscheidung außer Kraft setzt. Denn Vermieterinnen und
Vermieter müssen bis Ende April ihren Mietern mitgeteilt haben, wie hoch ihre
zulässige Miete ist. Tun sie das nicht, wird ein Bußgeld fällig.
Bereits Mitte Februar - kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes - hatte das
Verfassungsgericht ähnliche Eilanträge mehrerer Vermieter abgewiesen und formal
begründet, dass die Anträge zu früh eingereicht worden seien. Wann das
Verfassungsgerichts nun entscheiden wird, ließ der Gerichtssprecher offen.
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Datum: 04.03.2020 - 16:36 Uhr
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