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Messungen des KBA zeigen: Diesel Software-Update von BMW funktioniert nicht

ID: 1797841


(ots) - Der von einem Pflichtrückruf betroffene BMW 750d xDrive stößt
auch nach Durchführung des Diesel Software-Updates ein Vielfaches der erlaubten
Menge an Stickoxid aus. Im Januar veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
eine Studie zur "Wirksamkeit von Software-Updates zur Reduzierung von
Stickoxiden bei Dieselmotoren". Dafür wurden zahlreiche Fahrzeugmodelle von
zahlreichen Herstellern getestet, darunter auch BMW, Mercedes, Porsche, Audi und
Volkswagen.

Besonders negativ fiel dabei BMW mit dem BMW 750d xDrive auf. Für das Modell
hatte das KBA bereits 2018 einen Pflichtrückruf bekannt gegeben, da eine
unzulässige Software festgestellt worden war. BMW selbst hatte von einer
fehlerhaften Bedatung gesprochen. Das vom KBA getestete Fahrzeug hatte 608
Milligramm Stickoxid pro Kilometer ausgestoßen - bei einem Grenzwert für Euro 6
Fahrzeuge von 80 Milligramm.

Nach Durchführung des Diesel Software-Updates wurde das Fahrzeug erneut getestet
- mit einem erschreckenden Ergebnis. Trotz des Software-Updates stieß das
Fahrzeug weiterhin viel zu viel Stickoxid aus: nämlich 564 Milligramm pro
Kilometer. Noch immer das Siebenfache des erlaubten Wertes. Das KBA zieht für
den Bericht jedoch das Fazit, dass die Software-Updates eine durchgehend
positive Wirkung auf die Abgasemissionen der Fahrzeuge haben. Auf die schlechten
Einzelwerte, wie im Fall von BMW, geht das Kraftfahrt-Bundesamt dagegen
überhaupt nicht ein.

Und nicht nur die Software, sondern auch die Hardware scheint bei BMW zu
versagen. Den Bamberger Justizbehörden liegt ein Gutachten vor, das zeigt: Die
Abgasreduzierung beim BMW 750d xDrive ist aufgrund eines Materialversagens nicht
langfristig funktionstüchtig. Durch einen Einbau des Speicherkatalysators für
Stickoxid zu nah am Motor wird der Katalysator zu heiß. Die Folge ist eine
Beschädigung des Wabenmaterials. Bei dem überprüften Fahrzeug bedeutete dies,




dass die Abgasreinigung bereits nach 56.000 Kilometern nicht mehr funktionierte.
"Käufer von BMW 750d xDrive Fahrzeugen (Baujahr 2012 bis 2017) können ihre
Ansprüche auf Schadensersatz vor Gericht geltend machen" sagt der Hamburger
Rechtsanwalt Christian Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Dabei ist es unerheblich,
ob das Diesel Software-Update bereits aufgespielt wurde oder nicht", so Rugen
abschließend.

Pressekontakt:

Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: rugen(at)hahn-rechtsanwaelte.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/61631/4536824
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB

Original-Content von: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 03.03.2020 - 15:13 Uhr
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