FSM beginnt Arbeit als Selbstkontrolle nach NetzDG / Plattformen können schwierige Fälle an ein unabhängiges Expertengremium zur Überprüfung geben
(ots) - Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.
(FSM) wurde vom Bundesamt für Justiz als erste Einrichtung der Regulierten
Selbstregulierung nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) anerkannt. Die
FSM beginnt im März 2020 mit der Arbeit. Bisher haben sich Facebook und YouTube
der Selbstregulierung angeschlossen. Ihnen ist es nun möglich, die Entscheidung
über die Rechtswidrigkeit von Inhalten an die FSM zu übertragen. Voraussetzungen
für die Anerkennung der FSM waren u.a. die Unabhängigkeit und die sachgemäße
Ausstattung der Prüferinnen und Prüfer, eine transparente Verfahrensordnung
sowie die Gewährleistung einer zügigen Prüfung innerhalb von sieben Tagen.
Die Selbstregulierung nach NetzDG sieht vor, dass die Plattformen Fälle, die
nicht offensichtlich rechtswidrig und schwer juristisch zu bewerten sind, an die
FSM weitergeben. Die Inhalte werden dann von einem externen, unabhängigen
Expertengremium geprüft. Zu diesem NetzDG-Prüfausschuss gehören rund 50
Juristinnen und Juristen, die unabhängig von den Plattformen und der FSM über
die Fälle entscheiden. Die Anbieter sind an die Entscheidungen des Gremiums
gebunden und müssen bei Rechtswidrigkeit dafür sorgen, dass der Inhalt in
Deutschland nicht mehr abrufbar ist.
Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: "Die FSM zeichnen viele Jahre
Erfahrung als Selbstkontrolle im Jugendschutzbereich aus, die wir nun für die
Arbeit mit dem NetzDG nutzen werden. Wir hoffen, dass unsere unabhängigen
Expertinnen und Experten wegweisende Entscheidungen treffen, die Leitlinien für
den Umgang mit Hate Speech und Rechtspopulismus im Grenzbereich der Legalität
bieten können."
Weitere Informationen und eine Grafik, die den Beschwerdevorgang verdeutlicht,
finden Sie unter www.fsm.de/de/netzdg.
Über die FSM
Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM e.V.) ist eine
anerkannte Selbstkontrolleinrichtung für den Bereich Telemedien. Der Verein
engagiert sich maßgeblich für den Jugendmedienschutz - insbesondere die
Bekämpfung illegaler, jugendgefährdender und entwicklungsbeeinträchtigender
Inhalte in Online-Medien. Dazu betreibt die FSM eine Beschwerdestelle, an die
sich alle wenden können, um jugendgefährdende Online-Inhalte zu melden. Die
umfangreiche Aufklärungsarbeit und Medienkompetenzförderung von Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen gehören zu den weiteren Aufgaben der FSM.
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Datum: 03.03.2020 - 10:01 Uhr
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